Wer setzt Steuer fest?

Ermittlungs- und Festsetzungs-/Feststellungsverfahren. Im Rahmen des Ermittlungsverfahrens hat das Finanzamt die rechtlichen und tatsächlichen Verhältnisse des Steuerpflichtigen, die für die Besteuerung bedeutsam sind, von Amts wegen zu ermitteln.

Was ist ein festsetzungsverfahren?

Im Ermittlungsverfahren werden von der Finanzbehörde die Tatsachen ermittelt, aus denen sich die Besteuerung ergibt. Im Festsetzungsverfahren wird die konkrete Steuerschuld auf der Grundlage dieser Tatsachen bestimmt. Dies geschieht in der Regel durch Erlass eines Steuerbescheids.

Wie kann ich Aktien versteuern?

Nutzen Sie Aktien als Altersvorsorge oder bessern Sie ihr Gehalt durch Aktienhandel auf, müssen Sie die Gewinne zwar versteuern, aber nicht in der Steuererklärung angeben. Um die Versteuerung von Aktien oder Wertpapieranlagen unbürokratischer und einfacher zu gestalten, wurde im Jahr 2009 die Abgeltungssteuer eingeführt.

Was ist steuerpflichtig beim Hausverkauf der Immobilie?

Steuerpflichtig ist beim Hausverkauf der Verkäufer der Immobilie. Zu beachten ist, dass die Eigentümer solidarisch für die Grundstückgewinnsteuer haften. Wenn also beispielsweise die Eheleute ihr gemeinsames Haus verkaufen und der Ehemann nicht zahlen kann, muss die Ehefrau für die gesamten Steuerschulden aufkommen.

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Was berechnen die Steuerämter beim Kauf und Verkauf von Immobilien?

Beim Kauf und Verkauf von Immobilien berechnen die Steuerämter die folgenden Steuern: Grundstückgewinnsteuer – zahlbar vom Verkäufer auf den Gewinn beim Immobilienverkauf. Handänderungssteuer (nicht in allen Kantonen) – zahlbar vom Käufer oder zur Hälfte jeweils vom Verkäufer und vom Käufer.

Welche Steuern fallen beim Wohnungsverkauf an?

Welche Steuern fallen beim Wohnungsverkauf an? Wenn Sie Ihre Wohnung verkaufen, kann dieses Immobiliengeschäft ebenfalls der Grundstückgewinnsteuer und der Handänderungssteuer unterliegen. Der Begriff Grundstück bezieht sich hier gemäss Art. 655 ZGB auf alle Arten von Liegenschaften, dazu gehört auch Stockwerkeigentum.