Wer steckt hinter Scalable Capital?

Wer wir sind. Scalable Capital wurde 2014 von Erik Podzuweit, Florian Prucker, Adam French und Prof. Dr. Stefan Mittnik gegründet.

Wie kann Scalable Capital so günstig sein?

Scalable Capital setzt dabei auf ein neues Preismodell: eine Trading-Flatrate für den Handel von Wertpapieren. Mit dem “Prime Broker”-Preismodell können Kunden für 2,99 Euro im Monat (bei jährlicher Zahlungsweise) unbegrenzt Aktien und ETFs traden oder ETFs besparen.

Was kostet ein Trade bei Scalable Capital?

Häufig gestellte Fragen zu Scalable Capital Beim Handel über Xetra werden 3,99 Euro fällig, zuzüglich der Handelsplatzgebühr in Höhe von 0,01 Prozent, mindestens aber 1,50 Euro. Im Modell Prime Broker kostet die monatliche Flatrate 2,99 Euro, in der alle Order inbegriffen sind.

Welche Börsen Scalable Capital?

Welche Handelsplätze stehen bei Scalable Capital zur Auswahl? Als Handelsplätze stehen euch Gettex und Xetra zur Verfügung. Gettex ist ein Börsenplatz der Bayerischen Börse und Xetra ein Börsenplatz der Deutschen Börse AG.

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Wie wird der Jahresgewinn verteilt?

Derjenige Teil des Jahresgewinns, der die so berechneten Gewinnanteile übersteigt, sowie der Verlust eines Gesellschafters, wird nach § 121 Abs. 3 HGB unter die Gesellschafter nach Köpfen verteilt. 80.000 EUR. Zunächst werden die Kapitalanteile mit 4 \% verzinst und der Restbetrag gleichmäßig auf die Gesellschafter aufgeteilt.

Was darf bei der Gewinnverteilung gemindert werden?

Bei der Gewinnverteilung in der GmbH darf das Stammkapital nicht gemindert werden. Die Gesellschafter statten bei der Gründung und im weiteren Verlauf ihr Unternehmen mit dem so genannten Stammkapital aus.

Wie wird die Gewinnverteilung in der GmbH geregelt?

Die Gewinnverteilung in der GmbH wird im Detail durch das GmbH Gesetz in den §§ 29 und 30 geregelt. Der § 29 GmbH Gesetz führt die Verwendung von Einnahmen und Verlusten aus, während sich der § 30 GmbH Gesetz mit dem Schutz des Einlagekapitals beschäftigt.

Wie kann die Gewinnverteilung an die Gesellschafter erfolgen?

Laut § 29 Abs. 3 Satz 1 GmbHG hat die Gewinnverteilung an die Gesellschafter, zum Beispiel im Zuge regelmäßiger Gewinnausschüttungen, grundsätzlich auf Basis der jeweiligen Beteiligung am Stammkapital zu erfolgen.

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