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Wer steht vor dem Bürgermeister?
Der Erste Bürgermeister vertritt die Gemeinde nach außen, führt den Vorsitz im Gemeinde-, Marktgemeinde- bzw. Stadtrat und vollzieht seine Beschlüsse. Er hat im Gemeinde-/Stadtrat volles Stimmrecht. In kreisfreien Gemeinden und in Großen Kreisstädten führt er die Bezeichnung Oberbürgermeister.
Wer kontrolliert die Bürgermeister?
Der Gemeinderat überwacht den Bürgermeister und die Gemeindeverwaltung, insbesondere die Ausführung seiner Beschlüsse. Die Dienstaufsicht über die Bediensteten der Gemeinde obliegt dem Bürgermeister; Art und Ausmaß dieser Zuständigkeit legt der Gemeinderat in der Geschäftsordnung fest.
Wer steht über dem Oberbürgermeister?
Neben dem Oberbürgermeister gibt es in der Regel einen oder mehrere beigeordnete Bürgermeister sowie für spezielle Themen zuständige Dezernenten.
Wer kontrolliert die Verwaltung?
Wer kontrolliert die Verwaltung? Verwaltungshandeln wird in erster Linie von der Gemeindevertretung kontrolliert. In wie weit die überwiegend ehrenamtlichen Repräsentanten der Bevölkerung diese Aufgabe in allen fachlichen Einzelheiten leisten können, ist eine immer wieder kontrovers diskutierte Frage.
Wer entscheidet im Gemeinderat?
Die Gemeinderät_innen haben das Recht, zu jedem Tagesordnungspunkt ihre Meinung zu sagen oder Fragen zu stellen. Der Gemeinderat ist bei seiner Entscheidung frei. Niemand kann ihn zu etwas zwingen.
Wer steht über dem Landkreis?
Landrat, je nach Land als Vorsitzender des Kreistages bzw. des Kreisausschusses und Leiter der Kreisverwaltung; Kreisausschuss (in einigen Ländern).
Welche Entscheidungen darf ein Bürgermeister treffen?
Entscheidungen bedürfen eines politischen Beschlusses des Rates. Es gibt aber auch Ausnahmen: Ist eine Sache zum Beispiel sehr dringend zu entscheiden, und weder der Stadtrat noch der zuständige Ausschuss kann dazu einberufen werden, darf der Bürgermeister eine so genannte Dringlichkeitsentscheidung treffen.