Wer trägt die Transportgefahr?

Das Transportrisiko geht hierbei vom Verkäufer auf den Käufer über, sobald dieser den Kaufgegenstand an den Transporteur übergeben hat. Der Verkäufer haftet bei einem solchen Versendungskauf also nur bis zur Übergabe an den Transporteur (beispielsweise Spedition).

Wer muss einen Transportschaden bei DHL melden?

Wurde eine Ware per DHL zwischen zwei gewerblichen Kunden versendet, gelten die AGB des Absenders. Außerdem muss der Empfänger dem Verkäufer laut § 377 HGB einen Transportschaden unverzüglich melden. Sie können Ihren Fall von einem Anwalt prüfen und Ihre Handlungsoptionen bei einem Transportschaden klären lassen.

Wer haftet bei Transportverlust?

Bei Transportschäden oder Transportverlust hat der Empfänger (= Unternehmer) keinen Anspruch auf Ersatz oder Kaufpreiserstattung gegenüber dem Verkäufer und bleibt damit ggf. auf einem eventuellen Schaden sitzen. Der Verkäufer kann den Schaden des Käufers gegenüber dem Transportunternehmen geltend machen.

Kann der Käufer die Verpackung nicht verpackt haben?

Behauptet der Empfänger der Sendung, dass Sie als Verkäufer die Ware nicht ordnungsgemäß verpackt haben, muss er das beweisen. Der Käufer trägt also die Beweislast. Dann muss er im Schadensfall durch Fotos, Zeugen oder das Aufbewahren der Verpackung nachweisen können, dass das Paket beziehungswiese dessen Inhalt ungenügend geschützt waren.

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Ist der Beförderer verantwortlich für den Paketdienst?

Im Klartext: Für Schäden, die der Beförderer (Paketdienst) verursacht, ist der Empfänger (Verbraucher) nicht verantwortlich, sondern der Verkäufer (Unternehmer). Eine Ausnahme besteht, sofern Sie selbst einen Paketdienst mit dem Warentransport beauftragt haben.

Warum muss der Verkäufer den Kaufpreis erstatten?

Daher muss der Verkäufer den Kaufpreis erstatten. Zur Begründung führte das Gericht aus, der Verkäufer schickte die Ware auf Verlangen des Kunden an dessen Wohnsitz. Bei einem Versendungskauf bestimmt § 477 BGB aber nur, dass der Käufer das Risiko eines »zufälligen« Untergangs der Sache trägt.

Wie ist die Haftung für gewerbliche Käufer geregelt?

Für gewerbliche Käufer ist die Haftung in § 447 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) geregelt: Es besagt, dass das Transportrisiko auf den Kunden übergeht, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur oder der zur Versendung bestimmten Person übergibt. Als Verkäufer sind Sie nur dazu verpflichtet, die Ware mangelfrei an den Transportdienst zu übergeben.

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