Wer übernimmt die bestehende Gebäudeversicherung?

Entscheidet sich ein Käufer dazu, die bestehende Gebäudeversicherung zu übernehmen, sind daher sowohl der alte als auch der neue Eigentümer zur Zahlung der Versicherungsprämie verpflichtet. Veräußerer und Käufer einigen sich untereinander, wer welche Summe bezahlt.

Welche Maßnahmen sind für ein Mehrfamilienhaus zu berücksichtigen?

Ein Mehrfamilienhaus benötigt dennoch Maßnahmen, die dem Gebäudemanagement zuzurechnen sind. Kommen Sonderausstattungen wie zum Beispiel ein gemeinschaftliches Schwimmbad, eine Sauna oder auch nur ein Fahrstuhl hinzu, steigt der Aufwand deutlich. Entsprechende WEGs haben dann in der Regel auch ein höheres Hausgeld.

Welche Maßnahmen sind erforderlich für die Nutzung eines Gebäudes?

Zum Betrieb und zur Nutzung eines Gebäudes ist stets eine Infrastruktur erforderlich. Benötigt eine WEG zum Beispiel einen Gartendienst und ggf. einen Hausmeisterservice, ist dies bei einem größeren Gebäude ein absolutes Muss. Hinzu kommen weitere Maßnahmen, um die Infrastruktur zu gewährleisten, darunter beispielsweise:

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Was ist der vierte Bereich des Gebäudemanagements?

Der vierte Leistungsbereich des Gebäudemanagements ist das Flächenmanagement, das dafür zuständig ist, dass die Flächen den Qualitätsansprüchen der jeweiligen Organisation gerecht werden. Das Flächenmanagement kann in Abhängigkeit vom konkreten Nutzungsziel in unterschiedliche Ausprägungen untergliedert werden.

Wann muss der neue Eigentümer die Versicherung behalten?

Entspricht die Versicherung des Vorbesitzers nicht den eigenen Vorstellungen, muss der neue Eigentümer sie nicht unbedingt behalten. Er kann auch innerhalb einer gewissen Frist kündigen und einen neuen Vertrag abschließen. Die Frist: innerhalb eines Monats nach aktualisiertem Grundbucheintrag.

Wie kann der Versicherungsvertrag auf den neuen Eigentümer übertragen werden?

Damit der Versicherungsvertrag auf den neuen Hausbesitzer übertragen werden kann, muss die Versicherung natürlich über den Eigentümerwechsel in Kenntnis gesetzt werden. Laut § 97 VVG sind sowohl der Verkäufer als auch der Käufer dazu verpflichtet, den Versicherer unverzüglich über die Veräußerung zu informieren.

Was bringt die automatische Übertragung der Gebäudeversicherung auf den neuen Eigentümer?

Die automatische Übertragung der Gebäudeversicherung auf den neuen Eigentümer bringt einige Vorteile mit sich. Käufer können sich sicher sein, dass der Versicherungsschutz nach der Veräußerung nahtlos weiterläuft. Sie müssen sich in der ohnehin stressigen Zeit des Hauskaufs und Umzugs nicht auch noch nach einer neuen Versicherung umsehen.

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