Wer vertritt die GmbH nach außen?

Die Geschäftsführer vertreten die Gesellschaft nach außen gerichtlich und außergerichtlich. 12 Die GmbH als juristische Person wird durch ihre Ge- schäftsführer gegenüber Dritten, gegenüber Behör- den und auch gegenüber den Gesellschaftern selbst durch ihre Geschäftsführer berechtigt und ver- pflichtet.

Wer ist für die Geschäftsführung und Vertretung der KG zuständig?

Grundsätzlich gilt nach § 170 HGB, dass die Kommanditisten keine Befugnis zur Vertretung der KG haben. Dies gilt insoweit zunächst unabhängig von den Kommanditisten eventuell eingeräumten Geschäftsführungsbefugnissen. Die Vertretung der KG erfolgt daher ausschließlich durch die persönlich haftenden Gesellschafter.

Kann sich der Geschäftsführer vertreten lassen?

Der Geschäftsführer einer GmbH kann aber seine Vertretungsmacht nicht im Ganzen durch einen Bevollmächtigten ausüben bzw. ausüben lassen. Also ist nur eine Vollmacht für einen Einzelfall zulässig. Eine organschaftliche Vertretung durch den Vorsorgebevollmächtigten ist nicht möglich.

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Wer leitet die Geschäfte und vertritt das Unternehmen?

Die Geschäftsführungsbefugnis hat/haben: bei einer offenen Handelsgesellschaft (OHG) alle Gesellschafter, die zur Führung der Geschäfte der Gesellschaft berechtigt und verpflichtet sind. bei einer Kommanditgesellschaft (KG) die persönlich haftenden Gesellschafter.

Wer kann alles Geschäftsführer einer GmbH sein?

Nur eine natürliche, unbeschränkt geschäftsfähige Person kann Geschäftsführer werden. Sowohl Gesellschafter als auch andere Personen kommen für das Amt in Frage. Auch Ausländer können zum Geschäftsführer bestellt werden. Geschäftsführer müssen in der Regel keine besondere Qualifikation haben.

Kann ein Gesellschafter die GmbH vertreten?

Hat eine Gesellschaft keinen Geschäftsführer (Führungslosigkeit), wird die Gesellschaft für den Fall, dass ihr gegenüber Willenserklärungen abgegeben oder Schriftstücke zugestellt werden, durch die Gesellschafter vertreten. Hiernach sind die gesetzlichen Vertreter der GmbH grundsätzlich deren Geschäftsführer.

Ist Gesellschafter vertretungsberechtigt?

Zur Vertretung der Gesellschaft ist jeder Gesellschafter (allein) ermächtigt, wenn er nicht durch den Gesellschaftsvertrag von der Vertretung ausgeschlossen ist (§ 125 Abs. 1 HGB). Abweichende Regelungen im Gesellschaftsvertrag sind möglich.

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