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Wer verwaltet die kaffeesteuer?
Begriff: Verbrauchsteuer auf Kaffee (Röstkaffee, löslicher Kaffee, kaffeehaltige Waren), wird erhoben im Gebiet der Bundesrepublik ohne Büsingen und Helgoland. Erhebung und Verwaltung liegen in der Hand der Zollverwaltung (Art. 108 I 1 GG) – konkret den Hauptzollämtern -, der Ertrag steht dem Bund zu (Art. 106 I 2 GG).
Wann fällt Kaffeesteuer an?
Die Steuer fällt an, wenn der Kaffee an einen Endverbraucher abgeführt wird. Die Kaffeesteuer beträgt derzeit 2,19 Euro pro Kilogramm Röstkaffee. Die Steuer für löslichen Kaffee fällt mit 4,18 Euro pro Kilogramm etwas höher aus.
Was sind die Verbrauchsteuern?
Aufgrund ihrer Erhebungsform zählen die Verbrauchsteuern – einschließlich der Einfuhrumsatzsteuer – zur Gruppe der so genannten indirekten Steuern. Die Verbrauchsteuern werden auf verbrauchsteuerpflichtige Waren erhoben, die im Steuergebiet in den Wirtschaftskreislauf treten und ver- oder gebraucht werden.
Was sind die besonderen Verbrauchsteuern?
Die sogenannten besonderen Verbrauchsteuern zählen zu den indirekten Steuern. Verbrauchsteuern werden für den Verbrauch oder Gebrauch einzelner vom Gesetzgeber bestimmter Waren erhoben. Die Verbrauchssteuer muss vom Endverbraucher einer Ware bezahlt werden und belastet damit die Verwendung von Einkommen und Vermögen der Verbraucher.
Was ist die Begründung für die Erhebung der Verbrauchsteuern?
Die Begründung für die Erhebung der Verbrauchsteuern ist einmal darin zu sehen, dass auch im Verbrauch steuerliche Leistungsfähigkeit ( Leistungsfähigkeitsprinzip) erblickt wird.
Was ist eine indirekte Verbrauchsteuer?
Die Verbrauchsteuer ist eine indirekte Steuer, die vom Staat für den Gebrauch oder Verbrauch bestimmter Waren im Steuergebiete erhoben wird. Die Steuergesetzgebung in der Bundesrepublik Deutschland kennt eine Vielzahl von indirekten Verbrauchsteuern. Beispiele für auf Bundesebene einheitliche Verbrauchsteuern sind. Biersteuer.