Wer zahlt bei Erdbebenschäden?

Egal ob Erdbeben, Erdfall oder Erdrutsch: Naturgewalten können enormen Schaden an Immobilien samt Inventar anrichten. Prinzipiell gilt: Da die entsprechenden Schäden zu den Elementarschäden zählen, greift die Wohngebäude- bzw. Hausratversicherung nur dann, wenn sie einen Baustein wie „Elementarschutz“ enthält.

Ist Erdsenkung versichert?

„Erdsenkung ist eine naturbedingte Absenkung des Erdbodens über natürlichen Hohlräumen (§ 1 Nr. 10 b ECB 99). “ Sie kann im Rahmen der Elementarschadenversicherung sowohl für die Geschäftsversicherung als auch für die Gebäudeversicherung versichert werden.

Wer benötigt eine elementarversicherung?

Eine Elementarversicherung ist immer sinnvoll, wenn Sie in einem Risikogebiet für Naturgefahren leben. Und zwar sowohl als Immobilienbesitzer als auch als Mieter, denn im Schadensfall zahlt Ihre Hausratversicherung Ihr zerstörtes Hab und Gut nur, wenn Sie eine Elementarversicherung als Zusatz abgeschlossen haben!

Was ist eine Erdbebenversicherung?

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Eine Erdbebenversicherung schützt Ihr Zuhause vor Schäden und Sie vor finanziellen Folgen. «Erdbeben sind die Naturgefahr mit dem grössten Schadenspotenzial in der Schweiz», so Stefan Wiemer, Professor für Seismologie an der ETH Zürich.

Wie hoch ist der Selbstbehalt für eine Gebäudeversicherung?

Pro Gebäude ist der Selbstbehalt zehn Prozent der Gebäudeversicherungssumme, mindestens 50’000 Franken. Wenn die Schäden die zwei Milliarden Franken übersteigen, werden die Entschädigungen anteilsmässig gekürzt.

Kann ein Erdbeben eine Gebäudeversicherung auslösen?

Es kann sein, dass ein stärkeres Erdbeben einen Felssturz auslöst und so umliegende Gebäude beschädigt. In diesem Fall würde die obligatorische Gebäudeversicherung nicht zahlen, sondern die Erdbebenversicherung greifen. Ein Erdbeben kann auch einen Hangrutsch auslösen, falls die Bodenbeschaffentheit sehr locker ist.

Welche Kantone haben eine Erdbebenversicherung?

Nur der Kanton Zürich hat eine gesetzlich vorgeschriebene Erdbebenversicherung – als Teil der Gebäudeversicherung. In 17 weiteren Kantonen haben sich die Gebäudeversicherungen zwar zusammengetan und würden Schäden aus einem gemeinsamen Fond zahlen, allerdings nur auf freiwilliger Basis.

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