Wer zahlt den Schäden wenn ich mein Auto verleihe?

Wenn Sie Ihr Auto verleihen, also anderen kostenlos zur Nutzung überlassen, haften Sie für alle Schäden und Verkehrsvergehen, die der Entleiher mit dem Kfz verursacht. Ein Leihvertrag, den Sie im Vorfeld mit dem anderen Fahrer abschließen, sichert Sie rechtlich ab.

Welche Versicherung übernimmt Schäden an fremden Auto?

Die Kfz-Haftpflichtversicherung zahlt bei berechtigten Schadenersatzansprüchen Dritter. Sie deckt Personen-, Sach- und Vermögensschaden ab. Die Kfz-Kaskoversicherung erstattet die Schäden am eigenen Auto. Der Umfang hängt davon ab, ob es sich um eine Teilkasko- oder eine Vollkaskoversicherung handelt.

Wie wird die Kfz-Versicherung teurer?

Für viele Autofahrer ab 55 Jahren wird die Kfz-Versicherung jedes Jahr teurer, obwohl sie keinen Unfall verursacht haben. So finden Sie eine günstigere Versicherung. Auch eine deutlich geringere Fahrleistung in der Corona-Krise kann zu geringeren Prämien führen – etwa bei Pendlern.

Ist der Schaden an ihrem Auto abgesichert?

Hat der Halter des Fahrzeugs eine Vollkaskodeckung, dann ist der Schaden an seinem Auto abgesichert. Jedoch wird der Vollkaskoselbstbehalt verrechnet. Der Autohalter hat das Recht, diesen bei Ihnen als Lenker geltend zu machen. Sie, als Fahrer, müssen zu Ihrer Privathaftpflichtversicherung.

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Ist es gesetzlich geregelt das jemand nicht in der Versicherung angegeben ist?

Es sei gesetzlich geregelt, das auch jemand der nicht in der Versicherung angegeben ist, im Notfall fahren darf. Ein Notfall könnte auch sein, das es mir, dem Fahrer, mit einmal schlecht geht.

Ist die Kfz-Haftpflichtversicherung Pflichtversicherung für Schäden am Fahrzeug?

Da der Halter nach § 1 Pflichtversicherungsgesetz (PflVG) verpflichtet ist eine Kfz-Haftpflichtversicherung für Schäden gegenüber Dritten abzuschließen, ist der Schaden am Zaun von dieser Versicherung zu ersetzen (§ 100 Versicherungsvertragsgesetz VVG). Problematischer verhält es sich mit den Schäden am Fahrzeug.