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Wer zahlt die Aufstockung der Altersteilzeit?
Das Entgelt in der Altersteilzeit besteht aus dem bisherigen halben sozialversicherungspflichtigen Entgelt und dem Aufstockungsbetrag. Der Aufstockungsbetrag, der allein vom Arbeitgeber geleistet wird, ist sozialversicherungsfrei und unterliegt in steuerrechtlicher Hinsicht dem Progressionsvorbehalt.
Wer kann Altersteilzeit in Anspruch nehmen?
Die Altersteilzeit ist möglich für Arbeitnehmer*innen ab dem 55. Lebensjahr, die in den letzten fünf Jahren vor Beginn der Altersteilzeit wenigstens 1.080 Kalendertage sozialversicherungspflichtig – in Voll- oder Teilzeit – beschäftigt waren.
Wie ist die Altersteilzeit in Rente gegangen?
Etwa jeder achte Neurentner ist aus der Altersteilzeit in Rente gegangen. Spielt der Arbeitgeber mit, dann müssen Sie nicht bis zum regulären Renteneintrittsalter arbeiten, sondern können früher in Rente gehen. Die wichtigsten Fragen zur Altersteilzeit im Überblick.
Wer träumen von einem vorgezogenen Ruhestand?
Viele Arbeitnehmer träumen von einem vorgezogenen Ruhestand. Doch für „Normalbürger“ geht das frühestens mit 63 Jahren. Wer aber eine Altersteilzeit und die vorgezogene Rente kombiniert, kann schon vor 63 aus dem Job. Die Altersteilzeit ist eine Art vorgezogene Rente über den Betrieb und erfreut sich großer Beliebtheit.
Wie wichtig ist die Arbeitszeit während der Altersteilzeit?
Wichtig: Seine Arbeitszeit muss während der Gesamtdauer der Altersteilzeit im Schnitt 50 Prozent betragen. Im Unterschied zur vielfach genutzten Teilzeitarbeit gilt bei der Altersteilzeit: 50 Prozent weniger Arbeit bedeutet nicht 50 Prozent weniger Einkommen, wie die Experten der „Stiftung Warentest“ klarstellen.
Hat der Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch auf Altersteilzeit?
Dabei geht der Arbeitnehmer für seine verbleibende Arbeitszeit in ein Teilzeitmodell über. Auf diese Weise wird dem Arbeitnehmer gem. § 1 AltTZG ein gleitender Übergang vom Erwerbsleben in die Altersrente ermöglicht, gleichzeitig kann der Arbeitgeber den Arbeitsplatz neu besetzen. Haben Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch auf Altersteilzeit?