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Wer zahlt die häusliche Krankenpflege?
Voraussetzungen Unter bestimmten Voraussetzungen haben gesetzlich Versicherte einen Anspruch auf häusliche Krankenpflege. In der Regel ist die Krankenversicherung der Kostenträger, bei einem Arbeits-/Wegeunfall oder einer Berufskrankheit ist die Unfallversicherung zuständig.
Was bedeutet häusliche Umgebung?
Dies kann der eigene Haushalt, der Haushalt der Pflegeperson oder ein Haushalt sein, in den der Pflegebedürftige aufgenommen wurde. Als häusliche Umgebung gilt auch, wenn der Pflegebedürftige in einem Altenwohnheim oder einer Altenwohnung lebt.
Wie wird die häusliche Pflege gefördert?
Die häusliche Pflege wird vom Gesetzgeber besonders gefördert, da sie hilft, den ohnehin schon bestehenden Pflegenotstand nicht zusätzlich zu verschlimmern. Die Pflegeversicherung unterstützt die Pflege zu Hause durch Familienangehörige und andere nicht professionell pflegende Personen durch finanzielle Anreize.
Was kann man in der häuslichen Pflege in Anspruch nehmen?
Wer in der häuslichen Pflege die Hilfe eines mobilen Pflegedienstes in Anspruch nimmt, kann sich auch hier wieder Erleichterung in der Pflege verschaffen. Die Pflegedienste übernehmen pflegerische Tätigkeiten wie Duschen oder Baden des Patienten, Hilfe beim Aufstehen und Ankleiden oder der Körperhygiene usw.
Wie erhalten sie Informationen über die häusliche Pflege eines Angehörigen?
Informationen über die häusliche Pflege eines Angehörigen erhalten Sie vor allem bei der Pflegekasse, die Sie über die Krankenkasse der pflegebedürftigen Person erreichen können. Außerdem ist es empfehlenswert, einen der Pflegesituation entsprechenden Pflegekurs zu besuchen.
Was ist ein Beratungsbesuch in der häuslichen Pflege?
Der Beratungsbesuch wird von einem zugelassenen Pflegedienst oder von einer anerkannten Beratungsstelle in der Wohnung des Pflegebedürftigen durchgeführt. Ziel des Beratungseinsatzes ist es, die Qualität der häuslichen Pflege sicherzustellen sowie Pflegebedürftige und ihre pflegenden Angehörigen zu beraten und zu unterstützen.