Wer zahlt die Verwaltungskosten Mieter oder Vermieter?

Die Verwaltungskosten des Vermieters sind keine Betriebskosten (§ 1 Absatz 2 Nr. 1 Betriebskostenverordnung). Der Vermieter darf sie also nicht über die Betriebskostenabrechnung mit dem Mieter abrechnen, sondern muss die Miete so kalkulieren, dass seine Kosten von ihr abgedeckt sind.

Wer zahlt Verwaltungsgebühren?

Beauftragt ein Vermieter zur Verwaltung einer Immobilie eine Hausverwaltung, muss er die hierfür entstehenden Kosten in vollem Umfang selbst tragen. Übernimmt er die Verwaltungsaufgaben selbst, kann er dafür keine Gebühren von seinen Mietern verlangen.

Kann man Hausverwalterkosten auf Mieter umlegen?

Vielmehr sind gerade die Verwaltungskosten von den Betriebskosten ausgenommen, § 1 Abs. 2 Nr. 1 BetrKV. Ob die Weitergabe der Verwalterkosten an den Mieter trotzdem möglich ist und welche besonderen Abgrenzungsschwierigkeiten sich bei den Kosten der Hausverwaltung ergeben, lesen Sie in diesem Artikel.

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Können Hausverwaltungskosten umgelegt werden?

Verwaltungskosten sind nach § 1 Abs. 2 Nr. 1 BetrKV ausdrücklich keine Betriebskosten, die auf den Mieter umgelegt werden können. Es steht einem Vermieter zwar frei, im Mietvertrag seine Kalkulation der Miete offenzulegen.

Wie können Vermieter die Verwaltungskosten deklarieren?

Vermieter können diese Kosten zwar nicht auf den Mieter umlegen, aber haben die Möglichkeit Verwaltungskosten als Werbungskosten in der Steuererklärung zu deklarieren. So kann der Gewinn geschmälert und die Steuerlast gesenkt werden.

Wie kann der Mieter die Verwaltungskosten auferlegen?

Über einen Umweg besteht die Möglichkeit, dem Mieter auch die Verwaltungskosten aufzuerlegen. In der Rechtsprechung wird nämlich teilweise anerkannt, dass diese Verwaltungskosten wohl als Teil der Miete nämlich der Kaltmiete auf den Mieter übertragen werden können.

Wie kann der Vermieter den Kostenaufwand auf die Mieter halten?

Im Streitfall hatte der Vermieter Kosten in Höhe von 5,5 \% auf die Mieter umgelegt. Der Kostenaufwand müsse sich allenfalls im Rahmen der ortsüblichen und notwendigen Verhältnisse halten. Insoweit konnte der BGH auch keinen Verstoß gegen das Transparenzgebot, nach dem AGB nachvollziehbar formuliert sein müssen, erkennen (§ 307 I BGB).

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Was sind die Kosten für die Verwaltung einer Mietwohnung?

Kosten für die Verwaltung einer Mietwohnung sind keine Betriebskosten, die auf den Mieter umgelegt werden dürfen. Das regelt die Betriebskostenverordnung (BetrKV). Dies ist für Vermieter ungünstig – jedoch gibt es ein kaum bekanntes „Hintertürchen“. Wird es genutzt, muss der Mieter die Verwaltungskosten am Ende doch zahlen.