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Wer zahlt Schenkungssteuer der Schenker oder der Beschenkte?
In Deutschland muss jeder Schenkungssteuer bezahlen, der ein Vermögen oder einen bestimmten Wert geschenkt bekommen hat, wenn dabei der erlaubte Freibetrag überschritten wird. Im Unterschied zur Erbschaftssteuer wird die Schenkungssteuer noch zu Lebzeiten des Schenkenden fällig.
Wer ist Steuerschuldner bei der Schenkungssteuer?
Wer schuldet die Schenkungssteuer? Grundsätzlich schuldet der Erwerber die Schenkungssteuer. Darüber hinaus sieht das Gesetz jedoch vor, dass auch der Schenker die Steuer schuldet. In der Regel wird dieser jedoch nur dann in Anspruch genommen, wenn der Beschenkte die Steuer nicht entrichten kann.
Wo wird Schenkungssteuer bezahlt?
Grundsätzlich muss jede Person, die eine Schenkung erhält, darauf auch Steuern bezahlen. Wenn also jemandem unentgeltlich ein Vermögen zuteil wird, muss Schenkungssteuer bezahlt werden. Fällig wird die Steuer immer in dem Kanton, in dem der Schenker seinen Wohnsitz hat.
Kann der Schenker die Schenkungssteuer übernehmen?
Übernimmt der Schenker die – grundsätzlich vom Erwerber geschuldete – Schenkungsteuer, so führt die übernommene Steuer zu einem zusätzlichen schenkungsteuerpflichtigen Erwerb des Beschenkten (§ 10 Abs. L trägt die Schenkungsteuer selbst. Es wird ein Freibetrag von EUR 20.000,00 gewährt. Der Steuersatz beträgt 30 \%.
Wer muss eine Schenkung anzeigen?
Wird Vermögen noch zu Lebzeiten verschenkt, muss dies sowohl der Beschenkte als auch der Schenker anzeigen. Dazu reicht ein formloses Schreiben an das Finanzamt am Wohnsitz des Erblassers oder Schenkenden (§ 35 ErbStG).
Wer muss die Schenkung anzeigen?
Nach § 30 des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes ist jede Schenkung vom Erwerber binnen einer Frist von drei Monaten nach erlangter Kenntnis von dem Erwerb dem für die Verwaltung der Erbschaftsteuer zuständigen Finanzamt anzuzeigen. Zur Anzeige ist auch der Schenker verpflichtet.
Wie muss die Schenkungssteuer gezahlt werden?
Prinzipiell muss die Schenkungssteuer bei Überschreitung der entsprechenden Freibeträge von jedem gezahlt werden, der eine unentgeltliche Zuwendung erhält. Steuerschuldner ist dabei prinzipiell der Beschenkte. Unter bestimmten Umständen kann das Finanzamt allerdings auch den Schenker zur Zahlung der Schenkungsteuer auffordern – § 20 ErbStG.
Was sind die Steuersätze für die Verwandtschaft?
Das bedeutet: Entsprechend des Schenkungsbetrags und des Verwandtschaftsgrades finden Steuersätze zwischen 7 und maximal 50 Prozent Anwendung. Zur Berechnung der genauen Steuerlast werden allerdings von der Schenkungssumme zuvor die geltenden Freibeträge abgezogen.
Welche Geschenke gehören zu den Geschenken?
Geklärt ist auch, dass zu den Geschenken i. S. v. § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 EStG auch Zuwendungen (sog. Zweckgeschenke) gehören, die nicht mit einer konkreten Gegenleistung verknüpft sind und mit denen der Geber nur allgemein das im betrieblichen Interesse liegende Wohlwollen des Bedachten erringen möchte.
Was ist der Freibetrag bei der Schenkungssteuer für Kinder?
Für Kinder gilt ein Freibetrag bei der Schenkungssteuer von 400.000 Euro. Dieser Freibetrag kann einmal in 10 Jahren genutzt werden. Es ist also am cleversten, man macht eine Schenkung zu Lebzeiten an die Kinder. Dann ist der Nachlass bereits geregelt und es kann der relativ hohe Freibetrag bei Schenkungen genutzt werden.