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Werden Deutsche nach Spanien ausgeliefert?
Deutsche Staatsbürger dürfen nur an EU-Länder oder internationale Gerichte ausgeliefert werden, und auch das nur, wenn es durch ein Gesetz ausdrücklich erlaubt ist (Art. 16 GG). Vor Einführung des europäischen Haftbefehls war die Auslieferung Deutscher an das Ausland durch das Grundgesetz generell verboten.
Hat Spanien Auslieferungsabkommen Deutschland?
Auslieferung an Spanien Die Auslieferung von Deutschland an Spanien (Königreich Spanien, inkl. Balearen und Kanarische Inseln) kann aufgrund eines Europäischen Haftbefehls erfolgen. Auch deutsche Staatsangehörige können auf der Grundlage eines Europäischen Haftbefehls zur Strafverfolgung an Spanien ausgeliefert werden.
Welche Länder haben kein Auslieferungsabkommen mit Spanien?
Kein Auslieferungsabkommen und auch keine entsprechende Praxis. An und von diesen Ländern wird in der Regel nicht ausgeliefert. Das sind zum Beispiel: Bangladesch, Guatemala, Iran, Kasachstan, Kuba und Philippinen.
Welche Länder haben einen Auslieferungsvertrag?
Mit einigen Ländern hat Deutschland einen Auslieferungsvertrag geschlossen, zum Beispiel USA, Australien und Türkei. Diese Verträge regeln die Grundlagen, auf denen gegenseitig ausgeliefert wird. 3. Auslieferung auf vertragsloser Grundlage
Ist eine Auslieferung aus Deutschland möglich?
Auslieferung aus Deutschland in andere Länder. Es muss nicht zwingend ein Auslieferungsabkommen bestehen; eine Auslieferung ist auch auf vertragloser Grundlage möglich. Deutsche Staatsbürger dürfen nur an EU-Länder oder internationale Gerichte ausgeliefert werden, und auch das nur, wenn es durch ein Gesetz ausdrücklich erlaubt ist ( Art. 16 GG ).
Ist es zwingend ein Auslieferungsabkommen möglich?
Es muss nicht zwingend ein Auslieferungsabkommen bestehen; eine Auslieferung ist auch auf vertragloser Grundlage möglich. Deutsche Staatsbürger dürfen nur an EU-Länder oder internationale Gerichte ausgeliefert werden, und auch das nur, wenn es durch ein Gesetz ausdrücklich erlaubt ist ( Art. 16 GG ).
Was ist ein Auslieferungsabkommen nach Deutschland?
Auslieferungsabkommen nach Deutschland. Der Begriff Auslieferungsabkommen bezeichnet einen völkerrechtlichen Vertrag hinsichtlich der Überstellung von einem Verdächtigen in ein anderes Land, in dem dieser per Haftbefehl gesuchten wird.