Wie beantrage ich Familiennachzug?

Der Visumsantrag zum Familiennachzug ist persönlich bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung zu stellen. Für die Beantragung ist vorab ein Termin zu buchen. Über die genauen Verfahren und Voraussetzungen informieren die deutschen Auslandsvetretungen auf ihren Webseiten.

Wie geht es mit dem Ehegattennachzug nach Deutschland?

Wenn die Ehe bereits im Ausland (oder während eines Besuchsaufenthalts in Deutschland oder Dänemark geschlossen worden ist) und der Ausländer möchte dann langfristig nach Deutschland kommen, handelt es sich um den sogenannten Ehegattennachzug. Dieser ist grundsätzlich ein bisschen schneller und leichter als der Weg über das Heiratsvisum.

Ist ein ausländischer Ehepartner in Deutschland verheiratet?

Lebt ein mit einem Ausländer verheirateter Ehepartner in Deutschland, so kann unter bestimmten Voraussetzungen der ausländische Ehepartner ebenfalls in Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis erhalten. Bezeichnet wird dies als „Ehegattennachzug“ beziehungsweise „Familienzusammenführung“.

Ist die Partnerin oder der Partner der ersten Ehe berechtigt?

Auch wenn es Hinweise gibt, dass die Partnerin oder der Partner gezwungen wurde, die Ehe einzugehen, wird kein Visum erteilt. Wenn im Herkunftsland die Mehrehe zugelassen ist, ist trotzdem nur die Partnerin oder der Partner der ersten Eheschließung nachzugsberechtigt. Beide Ehepartner müssen mindestens 18 Jahre alt sein.

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Was ist der Anspruch auf Familienzusammenführung zu einem deutschen Ehepartner?

Anspruch auf Familienzusammenführung zu einem deutschen Familienangehörigen. Der Zuzug zu einem deutschen Staatsangehörigen ist privilegiert im Vergleich zum Zuzug zu einem Ausländer. Der Zuzug zu einem deutschen Ehepartner ist im Ergebnis also wesentlich einfacher. Die Rechtsgrundlage findet sich in § 28 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG.

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