Wie beende ich eine Vollmacht?

Vollmachten sollen grundsätzlich so widerrufen werden, wie sie erteilt wurden. Haben Sie dem Bevollmächtigten die Vollmacht erklärt, müssen Sie sie auch ihm gegenüber widerrufen. Haben Sie die Vollmacht einem Dritten gegenüber erklärt, müssen Sie sie also auch diesem Dritten gegenüber widerrufen.

Wie kann ich eine kontovollmacht widerrufen?

Wie wird eine Bankvollmacht widerrufen? Ein Kontoinhaber kann die Bankvollmacht jederzeit bei seiner Bank kündigen – mit sofortiger Wirkung. Es bedarf dazu weder einer Einwilligung des Bevollmächtigten noch einer Angabe von Gründen.

Kann man eine Vollmacht bei der Bank widerrufen?

Wie kann der Widerruf der Vollmacht erteilt werden?

Widerruf der Vollmacht. In der Gleichen Weise, wie die Vollmacht erteilt wurde, kann sie gemäß § 168 S. 3 BGB auch widerrufen werden. Das geschieht entweder im Innenverhältnis zwischen Vollmachtgeber und Bevollmächtigten, oder durch Kundgabe des Vollmachtgebers an seine Geschäftspartner (Außenverhältnis). Der Widerruf wirkt dann ex nunc.

LESEN:   Wie viel kostet die Versicherung?

Warum ist ein Widerruf einer unbeschränkten Vollmacht unwirksam?

Dagegen argumentiert Zimmermann, dass ein Widerrufsrecht einer unbeschränkten Vollmacht nicht konkludent zu entnehmen sei. Vielmehr stellt der Widerruf einer Vollmacht durch einen von mehreren Bevollmächtigten eine missbräuchliche Handlung dar und ist unwirksam, vorausgesetzt, es liegt kein wichtiger Grund vor.

Ist eine unwiderruflich erteilte Vollmacht möglich?

Handelt es sich um eine unwiderruflich erteilte Vollmacht, dann ist ein Widerruf nicht möglich. In einem solchen Fall muss die Bevollmachtung auf jeden Fall angefochten werden. Dies ist zum Beispiel aufgrund einer vorliegenden Täuschung oder eines Irrtums möglich.

Kann ein Rechtsanwalt ohne Vollmacht tätig werden?

Ein Rechtsanwalt darf ohne Vollmacht häufig nicht für Mandanten tätig werden. Werden diese verletzt, kann einer der Beteiligten sich dazu entschließen, einen Anwalt mit der Durchsetzung seiner Forderungen zu beauftragen – notfalls auch vor Gericht, wenn eine andere Einigung nicht erzielt werden kann.