Wie bekomme ich eine eingetragene Partnerschaft?

Die Lebenspartnerschaft können Sie vor dem zuständigen Standesbeamten erklären. Nach der Begründung der Lebenspartnerschaft erfolgt beim Standesamt eine Eintragung in das Lebenspartnerschaftsregister. Mit dieser Eintragung wird der formelle Akt zur eingetragenen Lebenspartnerschaft vollzogen.

Was ist der Unterschied zwischen eingetragener Lebenspartnerschaft und Ehe?

Unterschiede zwischen Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft sind vornehmlich sprachlicher Natur. Ehen werden ins Eheregister, Lebenspartnerschaften ins Lebenspartnerschaftsregister eingetragen. Ehegatten schließen Eheverträge, Lebenspartner Lebenspartnerschaftsverträge.

Wie muss die Eintragung in das Partnerschaftsregister erfolgen?

Die Eintragung in das Partnerschaftsregister muss in elektronischer und notariell beglaubigter Form erfolgen. Wenden Sie sich dazu an einen Notar, der dann die notwendigen Formalitäten übernimmt und Ihnen bei der Formulierung des Eintragungsantrags für das Partnerschaftsregister hilft.

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Wie ist die Anmeldung in das Partnerschaftsregister vorzunehmen?

Die Anmeldung in das Partnerschaftsregister ist von allen Partnern gemeinsam vorzunehmen. Auch Veränderungen oder das Auflösen der Partnerschaft müssen dem Partnerschaftsregister gemeldet werden.

Was sind die Voraussetzungen für eine Partnerschaft?

Voraussetzungen für eine Partnerschaft und somit für die Eintragung in das Partnerschaftsregister sind, dass die Freien Berufe von den Partnern aktiv ausgeübt werden und dass es sich bei den Partnern um natürlich Personen handelt, die einen Partnerschaftsvertrag abschließen.

Wie anmelden sie sich für eine Partnerschaft mit einem weiteren Freiberufler?

Entscheiden Sie sich als Freiberufler nun dafür, eine Partnerschaft mit einem weiteren Freiberufler einzugehen, müssen Sie diese im Partnerschaftsregister durch das zuständige Amtsgericht eintragen lassen. Wie Sie sich beim Partnerschaftsregister anmelden müssen, erfahren Sie hier.