Wie bekomme ich eine Kur für mein Kind?

Kinderkuren: Wo müssen sie beantragt werden? Am Anfang steht ein Gespräch mit dem Kinderarzt. Dieser entscheidet, ob Ihr Kind eine Vorsorge- oder eine Reha- Maßnahme braucht. Danach genügt meist ein Anruf bei Ihrer Krankenkasse, die Ihnen dann ein entsprechendes Antragsformular zusendet.

Welche Voraussetzungen braucht man für eine Kur?

Generell ist eine Kur nur möglich, wenn Sie alle therapeutischen Angebote vor Ort ausgeschöpft haben. Dazu zählen Heilmittel, Therapien und erforderliche Medikamente. Auch ein Facharzt sollte Sie bereits behandelt haben.

Wie richten sie ihren Antrag an die Krankenkasse ihres Kindes?

Richten Sie den Antrag an die Krankenkasse Ihres Kindes. Die Pflegekasse, die dann für die Regelung der Pflegeleistungen zuständig ist, ist in der Regel direkt an die Krankenkasse angegliedert und bearbeitet Ihren Antrag auf den entsprechenden Pflegegrad (bis Anfang 2017 Pflegestufe).

Wie kann ich die behandelnde Kinderärztin unterstützen?

Die behandelnde Kinderärztin oder der behandelnde Kinderarzt kann Sie in Fragen rund um die Reha unterstützen und den ärztlichen Befundbericht ausfüllen, der dem Antrag beigelegt werden soll.

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Wie hoch ist der Kinderzuschuss in der Bundesagentur für Arbeit?

Maximal je nach Einkommen kann das ein Zuschuss von bis zu 185,- Euro sein. Ab dem 01.01.2021 erhöht sich dieser Betrag auf maximal 205,- Euro. Für drei Jahre können Sie diesen Zuschuss bekommen. Den Antrag für den Kinderzuschuss bekommen Sie ebenfalls in der Bundesagentur für Arbeit oder hier kostenlos zum Ausdrucken.

Wie lange dauert eine Kinderrehabilitation?

Voraussetzung dafür ist, dass die Erkrankung in der gewünschten Einrichtung ebenso gut behandelt werden kann wie in der Klinik, die Ihr Rentenversicherungsträger für Sie ausgewählt hätte. Außerdem sollten die Anreisekosten zu Ihrer Wunschklinik nicht teurer sein. Eine Kinderrehabilitation dauert meist vier Wochen, wenn nötig auch länger.