Wie bekommt man den B Ausweis?

Die Aufenthaltsbewilligung, B-Ausweis, erhalten Personen, die ein unbefristetes oder mindestens 12 Monate dauerndes Arbeitsverhältnis haben. Die Bewilligung hat eine Gültigkeitsdauer von 5 Jahren und wird um weitere 5 Jahre verlängert, wenn die oben genannten Voraussetzungen weiterhin erfüllt werden.

Was braucht man für C Bewilligung?

Ausländerinnen und Ausländern kann die Niederlassungsbewilligung erteilt werden, wenn sie sich insgesamt mindestens zehn Jahre mit einer Kurzaufenthalts- oder Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz aufgehalten ha- ben und sie während den letzten fünf Jahren ununterbrochen im Besitz einer Aufenthaltsbewilligung waren.

Wann verliert man b Ausweis?

Die Aufenthaltsbewilligung erlischt bei einem Auslandaufenthalt von mehr als sechs Monaten. Blosse Kurzbesuche in der Schweiz vermögen diese Frist nicht zu unterbrechen.

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Wann bekomme ich C Bewilligung?

Niederlassungsbewilligung (Ausweis C) In der Schweiz lebenden Personen ausländischer Herkunft kann nach einem ununterbrochenen Aufenthalt von fünf oder zehn Jahren die Niederlassungsbewilligung erteilt werden.

Was ist eine Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz?

Aufenthalt. Wer während seines Aufenthaltes in der Schweiz arbeitet oder sich länger als drei Monate in der Schweiz aufhält, benötigt eine Bewilligung. Diese wird von den kantonalen Migrationsämtern erteilt. Es wird unterschieden zwischen Kurzaufenthalts- (weniger als 1 Jahr), Aufenthalts- (befristet) und Niederlassungsbewilligung (unbefristet).

Was sind Aufenthalter und Aufenthalter in der Schweiz?

Ausweis B EU/EFTA (Aufenthaltsbewilligung) Aufenthalter und Aufenthalterinnen sind ausländische Personen, die sich für einen bestimmten Zweck längerfristig mit oder ohne Erwerbstätigkeit in der Schweiz aufhalten.

Wie lange dauert die Aufenthaltsbewilligung der Angehörigen der EU/EFTA-Mitgliedstaaten?

Die Aufenthaltsbewilligung der Angehörigen von EU/EFTA-Mitgliedstaaten hat eine Gültigkeitsdauer von fünf Jahren; sie wird erteilt, wenn der EU/EFTA-Bürger den Nachweis einer unbefristeten oder auf mindestens 365 Tage befristeten Anstellung erbringt.

Wie kann der Antrag auf Aufenthaltsbewilligung selbst gestellt werden?

Seit der Inländervorrang im Juni 2004 wegfiel, kann der Antrag auf eine Aufenthaltsbewilligung selbst direkt bei den zuständigen kantonalen Behörden gestellt werden. (Das scheint inzwischen der übliche Weg zu sein.) Unter Umständen kümmert sich der Arbeitgeber selber um die Formalitäten.

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https://www.youtube.com/watch?v=WruX9FdUsk8