Wie berechnen sich Einkommensteuervorauszahlungen?

Die Vorauszahlungen werden durch das Finanzamt per Vorauszahlungsbescheid festgesetzt und bemessen sich nach der Einkommensteuer des letzten Veranlagungszeitraums. Dabei wird die Einkommensteuer nach Anrechnung der Steuerabzugsbeträge (wie z.B. Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastung) herangezogen.

Wann werden Einkommensteuervorauszahlungen berechnet?

Vorauszahlungen auf die Einkommensteuer werden erst dann festgesetzt, wenn die Steuerlast im vergangenen Veranlagungszeitraum mindestens 400 Euro betragen hat und somit pro Quartal mindestens 100 Euro vorauszuzahlen wären (§ 37 Abs. 5 Satz 1 EStG).

Was ist eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung?

Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung ist eine Form der Gewinnermittlung und steht nicht allen Selbstständigen zu. Hierbei werden Einnahmen und Ausgaben gegenübergestellt. Am Ende ergibt sich der Gewinn, den der Selbstständige im betreffenden Geschäftsjahr gemacht hat. Dieser Gewinn ist die Basis für die zu zahlenden Steuern.

Was ist die berechnunggrundlage für die Einkommensteuer?

Berechnungsgrundlage für die von Ihnen zu zahlende Einkommensteuer ist nicht Ihre Summe der Einkünfte, sondern Ihr zu versteuerndes Einkommen.

Was ist der Gesamtbetrag der Einkünfte?

Der Gesamtbetrag der Einkünfte ist die Summe der Einkünfte abzüglich bestimmter Freibeträge. Bei Ehepaaren oder eingetragenen Lebenspartnern, die zusammen veranlagt werden, ermittelt der Fiskus die Einkünfte zunächst getrennt voneinander.

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Ist der Progressionsvorbehalt höher als die Einkommensteuer?

Denn beim Progressionsvorbehalt ist die zu berechnende Einkommensteuer höher als die tarifliche Einkommensteuer, bei der Fünftelregelung dagegen niedriger. Nähreres zu diesen Sonderfällen finden Sie in den Kapiteln zu den Lohnersatzleistungen und den außerordentlichen Einkünften.