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Wie berechnet man Kilometer für Finanzamt?
Die individuelle Pendlerpauschale lässt sich errechnen, indem zunächst die Anzahl der Arbeitstage des Kalenderjahres mit der Kilometerzahl für eine einfache Fahrt vom Wohnsitz zur Arbeitsstelle multipliziert werden. Das Ergebnis wird mit 30 Cent multipliziert, und das Resultat ist Ihre persönliche Pendlerpauschale.
Wo trage ich meine Fahrtkosten in der Steuererklärung ein?
Die Eintragung der Fahrtkosten erfolgt in der Anlage N in Zeile 31 bis 39. Die Fahrtkosten gehören zum Bereich der sogenannten Werbungskosten. Fahren Sie mit dem Auto, können Sie 30 Cent pro Kilometer über die Steuererklärung absetzen. Alle weiteren Regelungen finden Sie im nächsten Absatz.
Wie kann ich die gefahrenen Kilometer nachweisen?
Eine einfache Möglichkeit die gefahrenen Kilometer nachzuweisen ist das Führen eines Fahrtenbuches. Verwendet der Unternehmer ein Formular zur Abrechnung des Kilometergeldesin seinen Reisekosten, braucht er die Spalten nur entsprechend seinerberuflich getätigten Fahrtauszufüllen.
Wie wird der Kilometerstand gespeichert?
Häufig wird der Kilometerstand an mehreren Stellen im System gespeichert, sodass Sie ein zuverlässiges Ergebnis erhalten. Auf der Webseite von Carly finden Sie die Adapter und die jeweiligen Apps für iOS und Android.
Kann man die Anreise mit dem eigenen PKW nicht nachweisen?
Können Sie die Anreise mit dem eigenen PKW nicht nachweisen, erkennt das Finanzamt im günstigsten Fall die 4.500,00 € an. Es wäre allerdings auch möglich, dass man Ihnen die Anreise mit dem PKW gar nicht mehr abnimmt und Sie zu weiteren Nachweisen auffordert.
Was ist die Entfernungspauschale für einen PKW?
Die Entfernungspauschale stellt den pauschalen Abrechnungsbetrag pro betrieblich gefahrenen Kilometer dar. Das Kilometergeld wird also im Rahmen der Fahrtkosten in der Reisekostenabrechnung zu Betriebsausgaben absetzbar gemacht. Der pauschale Kilometersatz für den Pkw beträgt 0,30 Euro,…