Wie bezahle ich Steuern in Frankreich?

Die Einkommensteuer in Frankreich ist – wie in vielen anderen Ländern auch – eine direkte Steuer. Demnach wird der Arbeitnehmer an der Quelle besteuert und der Arbeitgeber überweist die Beträge direkt an das Finanzamt. Grundsätzlich zahlen laut geltendem Recht nur natürliche Personen Einkommensteuer in Frankreich.

Was bedeutet Grenzgänger in der Schweiz?

Als Grenzgänger/innen gelten Bürger/innen, die in einem EU/EFTA-Staat wohnen und in der Schweiz arbeiten (Arbeitnehmer/innen oder Selbstständige mit Firmensitz in der Schweiz). Es muss in der Regel mindestens einmal pro Woche eine Rückkehr an den Wohnort (im Ausland) erfolgen.

Wie dürfen sie in der Schweiz arbeiten?

Arbeiten in der Schweiz für Personen aus einem EU/EFTA-Land. Mit der Personenfreizügigkeit dürfen Sie als Angehörige eines EU/EFTA-Staates im Prinzip in die Schweiz einreisen, hier leben und arbeiten. Besondere Regeln gelten aber für die EU-8-Staaten und für die EU-17 Staaten (Ventilklausel), sowie für Rumänien und Bulgarien.

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Was ist der Unterschied zwischen Deutschland und Frankreich?

Der Unterschied liegt allein darin, dass Deutschland hier der Tätigkeitsstaat und Frankreich der Wohnsitzstaat ist. Für Deutschland als Tätigkeitsstaat ergeben sich dabei grundsätzlich 3 Möglichkeiten: Deutschland besteuert zwar die Einkünfte, aber nur begrenzt.

Wie unterliegen die Einkünfte in Frankreich der deutschen Steuerpflicht?

Damit unterliegen auch die Einkünfte, die ein in Frankreich wohnender Arbeitnehmer aus einer Tätigkeit in Deutschland erzielt, zunächst der deutschen Einkommensteuer. Zudem unterliegt der Arbeitnehmer in Frankreich der dortigen unbeschränkten Steuerpflicht.

Was ist eine unbeschränkte Steuerpflicht in Frankreich?

Unbeschränkte Steuerpflicht. Ein in Frankreich wohnender Arbeitnehmer kann dann in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sein, wenn er hier einen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt begründet.