Inhaltsverzeichnis
- 1 Wie darf der Arbeitgeber die private Nutzung am Arbeitsplatz überwachen?
- 2 Was ist die Funktionsweise des Arbeitsmarktes?
- 3 Ist die private Nutzung zulässig?
- 4 Wie darf die Internetnutzung am Arbeitsplatz erfolgen?
- 5 Wie überprüfen Arbeitgeber und Betriebsräte den betrieblichen Datenschutz?
- 6 Was tut der Computer von uns?
- 7 Was ist die wichtigste Überlegung für die Beschäftigung eines Mitarbeiters?
Wie darf der Arbeitgeber die private Nutzung am Arbeitsplatz überwachen?
Ob und wie der Arbeitgeber die private und dienstliche Nutzung von Internet und Computer am Arbeitsplatz technisch überwachen darf. Soweit der Arbeitgeber die private Nutzung am Arbeitsplatz erlaubt hat, darf er diese nicht überwachen, also zum Beispiel den privaten E-Mail- Verkehr nicht kontrollieren.
Was ist die Funktionsweise des Arbeitsmarktes?
2. In traditioneller, neoklassischer Sicht entspricht die Funktionsweise des Arbeitsmarkts der von Güter- oder anderen Märkten. Sowohl Arbeitsangebot als auch Arbeitsnachfrage sind reallohnabhängig.
Ist die Internetnutzung am Arbeitsplatz erlaubt?
Die Internetnutzung am Arbeitsplatz ist erlaubt (durch eine Vereinbarung oder betriebliche Übung): In dem Fall dürfen seitens des Arbeitgebers lediglich die anfallenden Verkehrsdaten benutzt werden, um Störungen an den Telekommunikationsanlagen zu erkennen, einzugrenzen und zu beseitigen.
Was ist die Arbeitsmarktpolitik?
Arbeitsmarktpolitik bezeichnet die Gesamtheit aller reaktiven und präventiven Maßnahmen seitens der öffentlichen Hand zur Beeinflussung des Geschehens auf Arbeits- und Ausbildungsmärkten. Dies mit dem Ziel, das Zusammenspiel von Arbeitsangebot und Arbeitsnachfrage zu unterstützen und den… mehr >
Ist die private Nutzung zulässig?
(1) Die private Nutzung ist unter dem Vorbehalt des Widerrufs in geringfügigem Umfang ist zulässig, soweit die dienstliche Aufgabenerfüllung sowie die Verfügbarkeit des IT-Systems für dienstliche Zwecke nicht beeinträchtigt werden und die private Nutzung keine negativen Auswirkungen auf die Bewältigung der Arbeitsaufgaben hat.
Wie darf die Internetnutzung am Arbeitsplatz erfolgen?
Auflagen zur Internetnutzung am Arbeitsplatz gemäß der Betriebsvereinbarung können sein: die Privatnutzung darf nur in bestimmten Zeiten (z.B. den Pausen) erfolgen. die vertraglich festgelegte Arbeitsleistung darf nicht auffällig beeinträchtigt werden.
Was ist die Nutzung des Internets zur Erledigung privater Rechtsgeschäfte?
die Nutzung des Internets zur Erledigung privater Rechtsgeschäfte, insbesondere die Nutzung von Zahlungsfunktionen (Onlinebanking, Internetversandhandel, eBay o.ä.) oder die Nutzung von Online-Spieleplattformen. Abrufen und Aufrufen heißt auf im Netz vorhandene Informationen mit IT-Systemen der Behörde / des Unternehmens zugreifen.
Wie darf der Arbeitgeber Informationen zur Gesundheit von Beschäftigten speichern?
Informationen zur Gesundheit von Beschäftigten darf der Arbeitgeber nur mit individueller Einwilligung der jeweils betroffenen Person speichern und das auch nicht in der normalen Personalakte, sondern getrennt davon und besonders gesichert gegen den Zugriff unbefugter Dritter.
Wie überprüfen Arbeitgeber und Betriebsräte den betrieblichen Datenschutz?
Datenschutzexperten raten dazu, dass Arbeitgeber und Betriebsräte alle vorhandenen Betriebsvereinbarungen überprüfen, um sie an die neuen Anforderungen für den betrieblichen Datenschutz anzupassen oder auch in eine übergreifende Rahmenbetriebsvereinbarung zu überführen.
Was tut der Computer von uns?
Er tut (meist) das was wir von ihm wollen schnell, vertrauenswürdig und berechenbar. Doch der so logische Computer würde, wenn er mit uns sprechen könnte, wahrscheinlich gerne mal das ein oder andere ernste Wort über unsere Dateiorganisation verlieren. Unordnung auf Schreibtischen sieht man sofort.
Wie sollten Arbeitgeber mit schwierigen Mitarbeitern umgehen?
Drei Beispiele zeigen, wie Arbeitgeber mit schwierigen Mitarbeitern umgehen sollten. Es gibt Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, mit denen die Zusammenarbeit aus unterschiedlichen Gründen schwierig ist. Häufig wollen sich Arbeitgeber deshalb von diesen Mitarbeitern trennen – sei es durch einen Aufhebungsvertrag oder durch Kündigung.
Was sind die arbeitsrechtlichen Grundsätze bei der Bearbeitung von Mitarbeiterdaten?
Neben den arbeitsrechtlichen sind auch die Grundsätze des DSG bei der Bearbeitung von Mitarbeiterdaten zu beachten. Abweichungen davon sind nur ausnahmsweise, unter Berufung auf einen speziellen Rechtfertigungsgrund, erlaubt. Daten dürfen nicht durch illegale Mittel erhoben werden. Ihre Beschaffung muss nach Treu und Glauben erfolgen.
Was ist die wichtigste Überlegung für die Beschäftigung eines Mitarbeiters?
Die wichtigste Überlegung bei der Entscheidung für die Beschäftigung eines Mitarbeiters ist die langfristige Kapazitätenplanung. Sie ist die Grundlage für die Gestaltung des Arbeitsverhältnisses und aller daraus resultierenden Konsequenzen für Rechte und Pflichten. Vollzeit oder Teilzeit? Befristete oder unbefristete Beschäftigung?