Wie dürfen die Überlebenden Kontoinhaber das Vermögen auf einem Konto verwalten?

Bei einem Und-Konto dürfen die überlebenden Kontoinhaber nach dem Tod eines Verfügungsberechtigten nur zusammen mit möglichen Erben das Vermögen auf dem Konto verwalten. Um unrechtmäßige Transaktionen auf einem Partnerkonto zu verhindern, werden bestehende Oder-Konten im Todesfall häufig in Und-Konten umgewandelt.

Wie können sie die Orderschecks einlösen?

Einlösen können Sie die Schecks bei der Bank. Die hat mit Orderschecks größeren Aufwand, weil sie prüfen muss, ob der Inhaber oder Überbringer des Schecks zur Auszahlung berechtigt ist. Gibt es einen Überbringer, müssen diesem die Empfangsrechte des Geldbetrags übertragen worden sein.

Warum hat der verbliebene Kontoinhaber keinen Zugriff auf das gemeinsame Konto?

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Der verbliebene Kontoinhaber hat bei einem Und-Konto nach dem Tod eines Mitinhabers bis zur Klärung der Erbschaft keinen Zugriff mehr auf das gemeinsame Konto. Aus diesem Grund ist es bei der Eröffnung eines Und-Kontos besonders wichtig, Vorsorge für Hinterbliebene zu treffen.

Wie verhindern sie unrechtmäßige Transaktionen auf einem partnerkonto?

Um unrechtmäßige Transaktionen auf einem Partnerkonto zu verhindern, werden bestehende Oder-Konten im Todesfall häufig in Und-Konten umgewandelt. Der verbliebene Kontoinhaber hat bei einem Und-Konto nach dem Tod eines Mitinhabers bis zur Klärung der Erbschaft keinen Zugriff mehr auf das gemeinsame Konto.

Welche Banken bieten ein Gemeinschaftskonto an?

Die meisten Banken bieten aus diesem Grund ein Gemeinschaftskonto nur für zwei gleichberechtigte Inhaber an. Nur einige wenige Kreditinstitute bieten die Möglichkeit, ein Gemeinschaftskonto auch mit mehreren Personen zu eröffnen. Zu diesen Banken zählen u.a. die Commerzbank sowie die SpardaBank.

Welche Banken beschränken die Anzahl der Kontoinhaber auf zwei?

Die Kreditinstitute beschränken die Anzahl der Kontoinhaber häufig auf zwei. Einige wenige Banken wie beispielsweise die Spardabank bieten auch die Möglichkeit, mit mehreren Personen ein Konto zu verwalten. Wer mit mehr Personen ein Girokonto führen will, kann außerdem weiteren Personen eine Kontovollmacht erteilen.

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Welche Regelungen gibt es für das gemeinsame Konto?

Hierfür greifen unterschiedliche Regelungen, je nach dem ob das gemeinsame Konto als Oder-Konto oder als Und-Konto geführt wird. Grundsätzlich rücken die Erben im Kontovertrag an die Stelle des Verstorbenen – damit können sie über das Gemeinschaftskonto verfügen.

Wie erfolgt die Abwicklung eines Gemeinschaftskontos?

Abwicklung eines Gemeinschaftskontos Haben Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft ein gemeinsames Konto, über das jeder verfügen kann, dann geht im Todesfall die Hälfte des Geldes auf dem Konto in den Nachlass des Verstorbenen. Das sollte der Bank schriftlich mitgeteilt werden.

Wie können die Erben über das Gemeinschaftskonto verfügen?

Grundsätzlich rücken die Erben im Kontovertrag an die Stelle des Verstorbenen – damit können sie über das Gemeinschaftskonto verfügen. Beim Oder-Konto können alle Verfügungsberechtigten auch nach dem Tod eines Inhabers weiterhin über das Gemeinschaftskonto verfügen.

Wie kann es sich um Konten des Erblassers handeln?

Falls die Konten des Erblassers aufgrund einer Kontovollmacht vor dessen Tod ohne dessen Billigung „leergeräumt“ wurden, kann es sich um die Straftatbestände Untreue (§ 266 StGB) in Tateinheit mit Unterschlagung (§ 246 StGB) handeln, wenn dadurch vorsätzlich der Kontoinhaber geschädigt wird.

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Wie kann das Gemeinschaftskonto abgehoben werden?

Besteht das Gemeinschaftskonto als Oder-Konto, kann das gesamte Guthaben von den überlebenden Kontoinhabern abgehoben werden – dabei muss allerdings mit Forderungen möglicher Erben gerechnet werden. Grundsätzlich können die Verfügungsberechtigten jedoch weiterhin Überweisungen veranlassen, auch Daueraufträge werden weiter ausgeführt.

Wie können Kontoinhaber die Löschung veranlassen?

Bevollmächtigte sowie übrige Kontoinhaber können die Löschung des gemeinsamen Kontos veranlassen. Dabei bedarf es immer der Zustimmung aller Beteiligten. Besteht keine Vollmacht, ist dafür ein Erbnachweis bei der Bank einzureichen – diese führt ebenso die Identitätsfeststellung der Erben durch.