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Wie erfolgt die Auszahlung ihrer Rente in der EU?
Auszahlung Ihrer Rente. Jedes Land, von dem Sie eine Rente erhalten, überweist den entsprechenden Betrag üblicherweise auf ein Bankkonto in Ihrem Wohnsitzland, wenn Sie in der EU leben. Leben Sie nicht in der EU, müssen Sie unter Umständen in jedem EU-Land, das Ihnen eine Rente zahlt, ein Konto eröffnen.
Wann bekommen sie die Regel-Alters-Rente?
Die Regel-Alters-Rente bekommen Sie, wenn Sie 65 Jahre und 7 Monate alt sind (Regel-Alters-Grenze) und wenn Sie mindestens 5 Jahre in der gesetzlichen Renten-Versicherung versichert sind.
Wie ändert sich für sie die Rente im Ausland?
Wenn Sie nur vorübergehend im Ausland sind, ändert sich für Sie nichts. Wir überweisen die Rente auf ein Konto Ihrer Wahl. Leben Sie künftig dauerhaft in einem Land der Europäischen Union (EU), in Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz, ändert sich für Sie in den allermeisten Fällen nichts.
Welche Unterlagen benötigen sie für ihren Antrag in Rente?
Die benötigten Unterlagen sind von Land zu Land unterschiedlich. In der Regel werden eine Bankverbindung und ein Identitätsnachweis gefordert. Für weitere Informationen wenden Sie sich an die Rentenbehörde, die Ihren Antrag bearbeitet. In manchen EU-Ländern können Sie erst später in Rente gehen als in anderen.
Was ergibt sich ab dem Renteneintritt aus?
Ab dem Renteneintritt ergibt sich die Rente aus den angesammelten Entgeltpunkten. Arbeiteten Sie jahrelang nur in Teilzeit, fällt die Rente deutlich geringer aus, als bei einer Vollzeitkraft.
Wie steigert sich die Rente zusätzlich?
Weitere Arbeits- jahre steigern die Rente zusätzlich. Wer zum Beispiel 40 Jahre den Durchschnittsverdienst erhalten hat, bei dem erhöht sich durch ein zusätzliches Arbeits- jahr die spätere Rente um rund 107 Euro monatlich (brutto), wenn er weiterhin durchschnittlich verdient. Laut Deutscher Rentenver- sicherung Bund (DRV) erhöht
Welche Entgeltpunkte erhalten sie bei der Deutschen Rentenversicherung?
Für jedes gearbeitete Jahr fallen bei der deutschen Rentenversicherung sogenannte Entgeltpunkte an. Einen vollen Punkt erhalten Sie jedoch nur, wenn Sie mindestens 36.294 Euro pro Jahr verdienen. Wer weniger verdient, erhält die Entgeltpunkte nur anteilig. Ab dem Renteneintritt ergibt sich die Rente aus den angesammelten Entgeltpunkten.