Wie erhältst du eine Rentenauskunft?

Klick auf den Link „ Rentenauskunft erhalten “ und befolge die folgenden Schritte: Die Rentenauskunft wird Dir dann an die Adresse geschickt, welche der Rentenversicherung bekannt ist. Den Unterschied zwischen Rentenauskunft und Renteninformation und welche Informationen Du nur durch die Rentenauskunft erhältst, erfährst Du hier

Ist ein früherer Renteneintritt möglich?

Ein früherer Renteneintritt ist hier ab dem 63. Lebensjahr möglich, allerdings müssen die Rentner dann Abschläge hinnehmen. Für jeden Monat, um den der Rentenbezug vorgezogen wird, gibt es 0,3 Prozent weniger Rente. Das gilt auch dann noch, wenn die Regelaltersgrenze dann erreicht wird.

Wie startest du das Renteneintrittsalter?

Um Dein Renteneintrittsalter berechnen zu können startest Du nun also bei dem Jahrgang 1946 und bei 65 Jahren als Renteneintrittsalter und addierst solange Monate für jeden Jahrgang hinzu, bis Du bei Deinem Jahrgang angekommen bist. Dies gilt allerdings nur für Dich, wenn Du zwischen dem 01.01.1947 und dem 01.01.1963 geboren bist.

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Was ist die Berechnung der Rentabilität?

Die Berechnung der Rentabilität zielt darauf ab, die Bezugsgröße mit dem Gewinn des Unternehmens in Verbindung zu setzen. In der folgenden Lektion erfährst du alles rund um die Rentabilität. Die abschließenden Übungsaufgaben helfen dir dabei, das gelernte Wissen zu vertiefen.

Ist die Beantragung der Altersrente unerheblich?

Sie erfolgt in der Regel im Zuge der Beantragung der erforderlichen Rentenauskunft beim Rentenversicherungsträger. Ob die Altersrente tatsächlich zum beabsichtigten Zeitpunkt beansprucht wird, ist für die Rechtswirksamkeit gezahlter Ausgleichsbeiträge unerheblich.

Kann eine Rente bereits vor Erreichen der Regelaltersgrenze in Anspruch genommen werden?

Kann eine Rente bereits vor Erreichen der Regelaltersgrenze in Anspruch genommen werden, aber ohne, dass dieser Rentenbezug „vorzeitig“ ist und somit keine Rentenabschläge hätte , ist eine Ausgleichszahlung für diese Rente nicht möglich.

Wann wird die Auskunft zur besonderen Rentenauskunft erteilt?

In der Regel wird diese Auskunft zum Ausgleich der Rentenminderung erst ab Vollendung des 50. Lebensjahres erteilt (bis zum 30.6.2017 das 55. Lebensjahr). Erklären Versicherte, dass sie ein berechtigtes Interesse an der besonderen Rentenauskunft haben, kann der Rentenversicherungsträger diese auch vor dem vollendeten 50.

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