Wie errechnet sich der Elternbeitrag?

Der Elternbeitrag wird anhand des Bruttoarbeitslohnen abzüglich der Werbungskosten (meist pauschal solange die veranlagte Höhe laut Einkommensteuerbescheid noch nicht feststeht) und abzüglich der Kinderbetreuungskosten jedoch plus den sonstigen Einkünften z.B. aus Vermietung und Verpachtung/Kapitalerträgen und den …

Wie berechnet sich der Elternbeitrag?

Was sind die Kinderbetreuungskosten?

Kinderbetreuungskosten sind Aufwendungen für Dienstleistungen zur Betreuung eines zum Haushalt des Steuerpflichtigen gehörenden Kindes. Es sind 2 /3 der Kosten für Dienstleistungen zur Kinderbetreuung, höchstens jedoch 4.000 EUR pro Kind und Kalenderjahr als Sonderausgaben abzugsfähig. Die Abzugsbeschränkung ist verfassungsgemäß.

Wie hoch ist der Gehalt der Kinderbetreuerin?

Das branchenabhängige Gehalt der Kinderbetreuerin. Die Differenz der Gehälter resultiert auch daraus, ob die Kinderbetreuerin in öffentlichen Einrichtungen, Vereinen oder Bildungseinrichtungen arbeitet. Wer für öffentliche Einrichtungen tätig ist, erzielt in der Regel einen höheren Verdienst, denn dieser liegt bei etwa 2.400 Euro brutto pro Monat.

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Was sind die Kosten für Dienstleistungen zur Kinderbetreuung?

Es sind 2 /3 der Kosten für Dienstleistungen zur Kinderbetreuung, höchstens jedoch 4.000 EUR pro Kind und Kalenderjahr als Sonderausgaben abzugsfähig. Die Abzugsbeschränkung ist verfassungsgemäß. Zu den abzugsfähigen Aufwendungen zählen z. B. Beiträge zu Kinderkrippen/-gärten, Ausgaben für eine Tagesmutter oder Kinderpflegerinnen/-schwestern.

Wie muss die Bezahlung der Kinderbetreuungskosten nachgewiesen werden?

Die Bezahlung der Kinderbetreuungskosten muss durch Rechnung und Überweisung nachgewiesen werden. Die frühere Unterscheidung zwischen erwerbsbedingten und nicht erwerbsbedingten Kinderbetreuungskosten hat der Gesetzgeber aufgegeben. Eltern können Betreuungskosten ab der Geburt des Kindes bis zum 14.