Wie errechnet sich der Zugewinn bei Scheidung?

Der Zugewinn ist die Differenz zwischen dem Endvermögen eines Partners bei Scheidung und seinem Anfangsvermögen bei Heirat. Wenn zum Beispiel Frau und Mann beide zusammengerechnet während der Ehe um 200.000 Euro reicher geworden sind, so steht jedem von ihnen die Hälfte davon zu, also 100.000 Euro.

Was Rentner bei einer Scheidung beachten müssen?

Für die meisten Paare findet der Versorgungsausgleich bei Ansprüchen aus der gesetzlichen Rentenversicherung als interne Teilung statt. Hierbei gibt jede Partnerin und jeder Partner jeweils die Hälfte ihrer oder seiner in der Ehe- oder Partnerschaftszeit erworbenen Anrechte an die Partnerin oder den Partner ab.

Ist die Scheidung endgültig abzuklären?

Erst mit der Scheidung sind die Nutzungsverhältnisse endgültig abzuklären. In der Praxis ist es aber oft so, dass der Hausrat in der Trennungszeit weitgehend verteilt ist. Auf jeden Fall können Sie im Zeitraum der Trennung die Herausgabe der Gegenstände verlangen, die in Ihrem Eigentum stehen.

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Was kann bei einer Scheidung zum Streitthema werden?

Scheidung: Auch das Sofa kann zum Streitthema werden. Für den bei einer Scheidung überlassenen Hausrat kann nach § 1568b Absatz 3 BGB eine Ausgleichszahlung veranlasst werden, da sich der Ehepartner, der bei einer Trennung auf den Hausrat verzichtet, komplett neu ausstatten muss.

Wie verhält es sich bei einer Trennung oder Scheidung?

Bei einer Trennung oder Scheidung behält jeder Ehepartner das Vermögen, das er in die Ehe gebracht hatte. Ebenso verhält es sich mit Schulden, die vor der Ehe entstanden sind.

Welche Grundsätze gelten für Vermögensteilung bei Scheidung?

Für die Vermögensteilung bei Scheidung gelten folgende stark vereinfachte Grundsätze: Es wird nur Vermögen ausgeglichen, das Ehegatten zwischen der Heirat und dem Tag der Zustellung des Scheidungsantrages erworben haben. Es gibt kein gemeinsames Vermögen oder so etwas wie ein Ehevermögen. Jeder Ehegatte ist Eigentümer seines Vermögens.