Wie errechnet sich KFZ Steuer?

Seit Erstzulassungen ab Mitte 2009 beträgt die Steuer für Pkw mit Benzinmotor 2,00 Euro je angefangenen 100 Kubikzentimetern Hubraum. Der Steuersatz für Dieselfahrzeuge liegt seitdem bei 9,50 Euro je angefangenen 100 Kubikzentimetern Hubraum. Seit Erstzulassungen ab Ende 2008 ist auch der Emissionswert für Pkw wichtig.

Wie hoch ist die Kfz-Steuer für Diesel Euro 4?

Ein Beispiel zur Verdeutlichung: Zunächst berechnen wir die Kfz-Steuer für einen Diesel mit Euro-4-Norm. Dieser hat einen Hubraum von 2.000 ccm. In diesem Fall läge die Kfz-Steuer bei 20×15,44 Euro, also bei insgesamt 308,80 Euro.

Wie können sie die Kfz-Steuer berechnen?

Hier können Sie die Kfz-Steuer auf der Webseite des Bundesministeriums der Finanzen berechnen *. Vor der Kaufentscheidung für ein bestimmtes Modell können Sie den CO₂-Wert nach dem WLTP-Verfahren in den Prospekten der Hersteller finden oder beim Händler erfragen.

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Welche Faktoren Zahlen für einen Kfz-Steuer?

Das Gesamtgewicht des Kfz spielt bei der Berechnung keine Rolle. Welcher Steuersatz tatsächlich für Ihr Auto gilt, ergibt sich in dem Rechner aus einem komplizierten Zusammenspiel dieser Faktoren: Faktor 1: Antriebsart und Hubraum. Je angefangene 100 cm3 Hubraum zahlen Sie für einen Benziner 2 Euro, für einen Diesel 9,50 Euro Kfz-Steuer.

Was fließt in die Berechnung der Kfz-Steuer?

Daher fließen in die Berechnung der Kfz-Steuer außer dem Hubraum auch die Abgasnorm, also die Einstufung in eine Schadstoffklasse, und der CO₂-Ausstoß ein. Einfach zu ermitteln ist die jährlich fällige Steuer über den Kfz-Steuer-Rechner des Bundesministeriums der Finanzen *.

Wie erfolgt die Berechnung der neuen Steuer?

Die Berechnung der neuen Steuer erfolgt, wenn der PKW nach dem 01. Juli 2009 seine Erstzulassung erhalten hat. Für die Berechnung der neuen Steuer ist neben der Motorart (Benzin oder Diesel) auch der CO2-Ausstoß von Belang.