Wie erstelle ich einen Konzernabschluss?

Zur Erstellung des Konzernabschlusses werden zunächst die Einzelabschlüsse der Konzernunternehmen vereinheitlicht und zu einem Summenabschluss summiert. Anschließend wird dieser durch Konsolidierungsmaßnahmen um die Verflechtungen und wirtschaftlichen Beziehungen zwischen den Konzernunternehmen bereinigt.

Welche Bestandteile muss ein Konzernabschluss aufweisen?

Konzernabschluss Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung ( § 275 HGB ) Konzernanhang ( §§ 313, 314 HGB ) Kapitalflussrechnung. Eigenkapitalspiegel.

Wer muss alles einen Anhang erstellen?

Verpflichtend ist die Aufstellung des Anhangs für Kapitalgesellschaften, Personenhandelsgesellschaften ohne natürliche Person als persönlich haftendem Gesellschafter, Genossenschaften und Unternehmen, die unter das Publizitätsgesetz fallen (§§ 264, § 264a HGB).

Wie muss der Konzernabschluss aufgestellt werden?

Um den Konzernabschluss aufzustellen, müssen alle Handelsbilanzen der Unternehmen an die Ansatz- und Bewertungsregeln des beherrschenden Unternehmens angepasst werden. Demnach wird für die jeweiligen Unternehmen eine Handelsbilanz II aufgestellt.

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Was ist der Konzernabschluss?

Vom Grundsatz ist der Konzernabschluss eine Zusammenfassung der Einzelabschlüsse: Die Vermögens-, Schulden-, Aufwands- und Ertrags­positionen werden zusammengelegt. Trotzdem ist der Abschluss im Ergebnis nicht die Summe aller Einzelabschlüsse.

Welche Positionen werden im Konzernabschluss berücksichtigt?

Die Positionen werden unabhängig von ihrem bisherigen Ansatz bzw. Nicht-Ansatz im Konzernabschluss berücksichtigt. (§ 300 Abs. 2 HGB) Für den Ansatz der Einzelabschlusspositionen zur Aufstellung der Handelsbilanzen II gilt das Recht des Mutterunternehmens auch für die Abschlüsse der beherrschten Unternehmen,…

Was ist der Adressaten des Konzernabschlusses?

Dem Adressaten soll er eine objektive, ganzheitliche Analyse der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage ermöglichen. Durch die vorgenommenen Konsolidierungen hat der Konzernabschluss nur einen informativen Charakter. Die Berechnungen zum Beispiel von Gewinnausschüttungen und Ertragssteuern erfolgt auf Basis der Einzelabschlüsse der Tochterunternehmen.