Wie erwähne ich Schwangerschaft in der Bewerbung?

Es ist allein die Entscheidung der Schwangeren, ob Sie dem (künftigen) Arbeitgeber von ihrer Schwangerschaft erzählt. Es besteht weder eine rechtliche Verpflichtung, die Schwangerschaft im Bewerbungsschreiben zu erwähnen, noch muss die Schwangere bei einem Vorstellungsgespräch von sich aus etwas dazu sagen.

Wann bekomme ich eine Schwangerschaftsbescheinigung?

Damit Sie das Mutterschaftsgeld pünktlich erhalten, schicken Sie uns Ihre Bescheinigung am besten noch vor dem voraussichtlichen Entbindungstermin. Beschäftigte geben die zweite Ausfertigung „für die Versicherte“ bitte beim Arbeitgeber ab.

Kann man sich als Schwangere bewerben?

Eine Bewerbung in der Schwangerschaft ist grundsätzlich möglich. Schließlich geht die private Familienplanung den Arbeitgeber überhaupt nichts an. Begeistert sind Unternehmen allerdings auch nicht, wenn die neue Mitarbeiterin kurz nach dem Antritt schon wieder in den Mutterschutz und in die Elternzeit geht.

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Kann ich eine Schwangere einstellen?

Der gesetzlich verankerte Mutterschutz darf für Frauen nicht zu Nachteilen beim Berufszugang führen. Wird die Einstellung wegen einer Schwangerschaft verweigert, bedeutet dies eine unmittelbare Diskriminierung aufgrund des Geschlechts.

Kann Arbeitgeber Schwangerschaftsbescheinigung verlangen?

(1) Werdende Mütter sollen dem Arbeitgeber ihre Schwangerschaft und den mutmaßlichen Tag der Entbindung mitteilen, sobald ihnen ihr Zustand bekannt ist. Auf Verlangen des Arbeitgebers sollen sie das Zeugnis eines Arztes oder einer Hebamme vorlegen.

Wann bekomme ich die Bescheinigung vom Frauenarzt für Mutterschaftsgeld?

Eine Bescheinigung über den voraussichtlichen Geburtstermin erhältst du ab der 33. Schwangerschaftswoche. Sie wird von deinem Frauenarzt oder deiner Hebamme ausgestellt und muss bei der Antragstellung vorgelegt werden. Wenn du Mutterschaftsgeld beantragst, darf die Bescheinigung nicht älter als eine Woche sein.

Welche Arbeit als Schwangere?

Während der gesamten Schwangerschaft müssen keine Arbeiten verrichtet werden, die der Gesundheit der Mutter oder des Kindes schaden könnten. Das sind Tätigkeiten, bei denen Schwangere gesundheitsgefährdenden Stoffen, Dämpfen, Hitze, Kälte, Nässe, Erschütterungen oder Lärm ausgesetzt sind.

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Kann ich eine Schwangere befristet einstellen?

Dem Abschluss eines befristeten Arbeitsvertrags steht die Schwangerschaft der Bewerberin nicht entgegen. Solange das befristete Arbeitsverhältnis besteht, gilt es die Schutzvorschriften für Mutter und Kind am Arbeitsplatz zu beachten. Diese Schutzvorschriften ergeben sich aus dem Mutterschutzgesetz (MuSchG).

Wer zahlt die Schwangerschaftsbescheinigung?

Lt. MuSchG ist der AG verpflichtet diese zu bezahlen.

Wer trägt Kosten für Schwangerschaftsbescheinigung?

Bezahlen muss das Zeugnis grundsätzlich der Arbeitgeber. Das Zeugnis eines Arztes oder einer Hebamme über die Schwangerschaft sollen werdende Mütter auf Verlangen des Arbeitgebers vorlegen. Es ist entscheidend für die Berechnung der Mutterschutzfristen und soll daher den mutmaßlichen Tag der Entbindung enthalten.

Ist die Frage nach einer bestehenden Schwangerschaft zulässig?

Auch wenn es um die Einstellung im Rahmen eines befristeten Arbeitsverhältnisses geht, z. B. einer Schwangerschaftsvertretung, ist die Frage nach einer bestehenden Schwangerschaft unzulässig. Die Tatsache, dass die Arbeitnehmerin unter Umständen während eines wesentlichen Teils der Vertragslaufzeit nicht arbeiten kann, ist nicht von Belang.

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Was ist mit der Frage im Vorstellungsgespräch nach einer Schwangerschaft gemeint?

Mit der Frage im Vorstellungsgespräch nach einer Schwangerschaft – die naturgemäß nur Frauen gestellt wird – ist die Frau gegenüber einem männlichen Bewerber benachteiligt. Da ihm die Frage nicht gestellt wird, können ihm auch keine negativen Folgen aus einer unterlassenen oder wahrheitsgemäßen Beantwortung entstehen.

Ist die Frage nach einer Schwangerschaft unzulässig?

Auch wenn es um die Einstellung im Rahmen eines befristeten Arbeitsverhältnisses geht, z. B. einer Schwangerschaftsvertretung, ist die Frage nach einer bestehenden Schwangerschaft unzulässig.

Ist die Erkundigung nach einer Schwangerschaft unzulässig?

Die Erkundigung nach einer Schwangerschaft ist grundsätzlich eine unzulässige Frage. Doch viele Arbeitnehmerinnen haben eine ähnliche Situation schon einmal erlebt: Während eines Vorstellungsgesprächs stellt der potentielle Arbeitgeber plötzlich unangenehme Fragen, z. B. nach einer bestehenden Schwangerschaft.