Wie finde ich Bundesgerichtsentscheide?

Wo finde ich Bundesgerichtsentscheide, die mich interessieren? Die Urteile des Bundesgerichts können auf der Internetseite des Gerichts abgerufen werden. Die Leit- oder Grundsatzentscheide (sogenannte A-Publikationen oder BGE-Entscheide) sind bis zurück in das Jahr 1875 zu finden unter Leitentscheide BGE.

Was sind Leitentscheide Bundesgericht?

Die Entscheide in der Datenbank der BGE ab 1954 (Leitentscheide) entsprechen den Entscheiden der amtlichen Sammlung der Bundesgerichtsentscheide (BGE), die in Papierform herausgegeben wird.

Kann ein bundesgerichtsurteil angefochten werden?

Ist ein Bundesgerichtsurteil in Rechtskraft erwachsen, so kann es mit keinem Rechtsmittel mehr angefochten werden. Mit dem Urteil ist die Streitsache grundsätzlich abgeschlossen. Jedoch kann das Bundesgericht das Verfahren wieder aufnehmen, wenn einer der in den Art. 121-123 BGG aufgeführten Revisionsgründe vorliegen.

Was ist die Vorinstanz?

Vorinstanzen sind hauptsächlich die Departemente der Bundesverwaltung und die ihnen unterstellten oder zugeordneten Ämter. Das Gericht beurteilt ausserdem Beschwerden gegen gewisse Beschlüsse der Kantonsregierungen, etwa im Bereich der Krankenversicherung.

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Wie viel kostet eine Entscheidung beim Bundesgerichtshof?

Gewerbliche Nutzung der Entscheidungen des Bundesgerichtshofs. Entscheidungen bis zum 31. Dezember 1999 können Sie beim Entscheidungsversand des Bundesgerichtshofs schriftlich anfordern. Bis 50 Seiten beträgt die Schreibgebühr 0,50 Euro pro Seite, für jede weitere Seite 0,15 Euro. Für Entscheidungen ab dem 1.

Wie können die Urteile vom Bundesgerichtshof eingesehen werden?

Hier können sämtliche Urteile des Bundesgerichts seit 2007, ein Grossteil der Urteile ab dem Jahr 2000, die in der amtlichen Sammlung des Bundesgerichts publizierten Leitentscheide (BGE) ab 1954 sowie die Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) eingesehen werden.

Wie senden sie ihre Anforderung an den Bundesgerichtshof?

Richten Sie Ihre Anforderung bitte an den Bundesgerichtshof, Entscheidungsversand, 76125 Karlsruhe, per Fax an 0721 159-5705 oder mithilfe des Kontaktformulars direkt an den Entscheidungsversand. Mit dem Absenden der Anforderung erkennen Sie die Verpflichtung zur Zahlung an.

Wie hoch ist die Schreibgebühr beim Bundesgerichtshof?

Dezember 1999 können Sie beim Entscheidungsversand des Bundesgerichtshofs schriftlich anfordern. Bis 50 Seiten beträgt die Schreibgebühr 0,50 Euro pro Seite, für jede weitere Seite 0,15 Euro. Für Entscheidungen ab dem 1. Januar 2000, die elektronisch vorliegen, wird eine Dokumentenpauschale in Höhe von 1,50 Euro pro Dokument erhoben.

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