Inhaltsverzeichnis
Wie finde ich heraus ob jemand selbstständig ist?
Durch eine Gewerberegisterauskunft können öffentliche und nicht-öffentliche Stellen in Deutschland Auskunft über die im Gewerberegister gespeicherten Daten bekommen. Eine Gewerberegisterauskunft ist kostenpflichtig.
Sind Gewerbe öffentlich einsehbar?
Durch eine Gewerberegisterauskunft können in Deutschland öffentliche und nicht-öffentliche Stellen Auskunft über die im Gewerberegister verzeichneten Daten bekommen.
Wie bekomme ich einen Gewerberegisterauszug?
GISA – Gewerberegister Auszug online
- Digitalen GISA Auszug sofort auf Ihren Bildschirm!
- Keine Anmeldung erforderlich!
- Die GISA Abfrage ermöglicht den direkten und regelmäßigen Zugriff auf die Gewerberegisterdatenbank des Bundesministeriums für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft (bmwfw).
- GISA kostenlos abfragen!
Welche Auskünfte stehen im Gewerbezentralregister?
Eintragungen. Verwaltungsentscheidungen (Gewerbeuntersagungen, Rücknahme von Erlaubnissen, Konzessionen etc. ) bestimmte strafgerichtliche Verurteilungen wegen bei oder im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung begangener Straftaten.
Wie bekomme ich einen gisa-Auszug?
Einen unbeglaubigten GISA -Auszug können Sie jederzeit kostenlos unter www.gisa.gv.at/abfrage erhalten.
Ist der Einkommensnachweis des selbstständigen möglich?
Reicht Ihnen der Einkommensnachweis des Selbstständigen nicht, sollten Sie zusätzlich Fragen zu seinen Arbeits- und Einkommensverhältnissen stellen. Dies sollte in jedem Fall Teil der Selbstauskunft sein. Darüber hinaus können Sie Fragen zur Dauer und Art der Selbstständigkeit stellen.
Wie kann man sich in einem zulassungspflichtigen Handwerk selbstständig machen?
Wer sich in einem zulassungspflichtigen Handwerk selbstständig machen will, muss die Eintragung des Betriebs in die Handwerksrolle vornehmen. Erst dann kann die Anmeldung des Gewerbes erfolgen und das Geschäft darf aufgenommen werden.
Ist das Register der Gewerbebetriebe öffentlich zugänglich?
Es gibt kein öffentlich zugängliches Register der Gewerbebetriebe. Öffentlich zugänglich ist das Handelsregister, dort sind aber nicht alle Gewerbebetriebe eingetragen, sondern nur die, die aufgrund ihrer Geschäftsform ins HR eingetragen werden. Dem beschriebenen Auskunftsanspruch steht der Datenschutz entgegen.