Wie fördert das Steuerrecht die Kunst?

Das Steuerrecht fördert die Kunst auf vielfältige Weise. Bei der Einkommensteuer und bei der Umsatzsteuer gibt es eine Reihe von spezifischen Regelungen für Künstler: sei es beim Lohnsteuerabzug, bei bestimmten Steuerbefreiungen oder Steuerermäßigungen. Freiberufliche Künstler können steuerfreie Einnahmen erzielen.

Sind Künstler umsatzsteuerpflichtig?

Erbringen Künstler Leistungen gegen Entgelt, sind sie umsatzsteuerpflichtig, mit Ausnahme der Kleinunternehmer. Diese dürfen, wenn sie als solche eingetragen sind, keine Umsatzsteuer auf ihren Rechnungen ausweisen. Tun sie das dennoch, müssen sie die entsprechenden Beträge an das Finanzamt abführen.

Welche Vorauszahlungen hat der Künstler auf seine Einkommensteuer zu leisten?

Unter Umständen hat der Künstler Vorauszahlungen auf seine voraussichtliche Einkommensteuerschuld zu leisten. – Eine selbständig ausgeübte künstlerische Tätigkeit zählt laut EStG zu den freiberuflichen Tätigkeiten. Somit ist der Gewinn gemäß § 18 EStG als Einkünfte aus selbständiger Arbeit zu versteuern.

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Wie kann die künstlereigenschaft unterstellt werden?

Die Künstlereigenschaft kann regelmäßig ohne weitere Nachprüfung unterstellt werden, wenn der Stpfl. nachweist, dass er die Ausbildung an einer Hochschule für Kunst, einer Akademie für bildende Künste, einer Werkschule oder Werkkunstschule abgeschlossen hat.

Welche Leistungen sind ermäßigte künstlerische Leistungen?

Bei der Umsatzsteuer muss ohne Befreiung zwischen Leistungen, die dem Regelsteuersatz von 19 Prozent entsprechen und solchen, die den vergünstigten Steuersatz von 7 Prozent zugrunde legen, unterschieden werden. Kunstgegenstände, Theater, Chöre, Solisten und Orchester und Urheberrechte sind ermäßigte künstlerische Leistungen.

Wie kann ein Künstler zur Einkommensteuer veranlagt werden?

Die künstlerische Tätigkeit ist einerseits gegen private musische Interessen abzugrenzen. Andererseits kann ein Künstler zur Einkommensteuer sowie Lohnsteuer veranlagt werden und muss Solidaritätszuschlag und ggf. auch Kirchensteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer zahlen.