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Wie fragt man nach einer Mietminderung?
Eine Mietminderung kommt nur in Frage, wenn die Nutzungsmöglichkeit der Wohnung spürbar beeinträchtigt ist. Führt ein Mangel oder Fehler nur zu einer unerheblichen Beeinträchtigung für den Mieter, kann er zwar Abhilfe, d.h. Instandsetzung verlangen, nicht aber die Miete kürzen.
Wie viel Mietminderung darf ich machen?
Es gibt keine gesetzliche Bestimmung darüber, wie hoch die Mietminderung ausfallen darf. Ihre Höhe richtet sich nach dem Grad der Beeinträchtigung der Mietsache und nach ihrer Dauer, sodass der Einzelfall entscheidend ist.
Kann der Vermieter die Zahlung einer geminderten Miete herbeiführen?
Auch wenn er weder die Mietminderung durch Erklärung gegenüber dem Vermieter herbeiführen noch die Zahlung einer geminderten Miete vorher ankündigen muss, muss er dem Vermieter Kenntnis von den Tatsachen verschaffen, aus denen sich das Minderungsrecht ergibt.
Ist der Mieter befreit von der Miete?
In § 536 Abs.1 BGB heißt es lediglich, dass der Mieter von der Entrichtung der Miete befreit ist bzw., dass er nur eine angemessen herabgesetzte Miete zu entrichten hat, wenn die Mietsache mit einem Mangel behaftet ist, durch den ihre Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch aufgehoben oder nicht unerheblich gemindert ist.
Kann der Vermieter die Mietminderung nicht ankündigen?
Steht nun fest, dass der Mieter die Mietminderung nicht durch eine Erklärung gegenüber dem Vermieter herbeiführen muss, stellt sich die weitere Frage, ob der Mieter dem Vermieter zumindest vorher ankündigen muss, dass er nicht den vollen Mietzins zahlen wird. Diese Frage kann eindeutig mit „NEIN“ beantwortet werden.
Kann der Mieter die Miete tatsächlich zahlen?
Zahlt der Mieter die Miete, die er tatsächlich schuldet, verhält er sich vertragsgemäß und kommt seiner Verpflichtung zur Zahlung des Mietzinses uneingeschränkt nach. Von einem Mieter kann nicht verlangt werden, dass er dem Vermieter ankündigt, dass er diejenige Miete zahlt, die er tatsächlich schuldet.