Wie funktioniert das arbeitszeitkonto?
Ein Arbeitszeitkonto funktioniert wie ein Girokonto: Statt Geld kann man dort Zeit verbuchen. So können Mitarbeiter beispielsweise Überstunden ansparen und bei Bedarf in Abstimmung mit Kollegen und Vorgesetzten abfeiern. Wer ins Minus gerät und Zeitschulden anhäuft, muss die Stunden nachholen.
Wie führe ich ein Arbeitszeitkonto richtig?
Wichtig: Arbeitszeitkonto vertraglich vereinbaren Arbeitgeber dürfen Arbeitszeitkonten nicht unangekündigt einführen. Da ein Arbeitszeitkonto Arbeitnehmer verpflichtet, auf Anweisung Überstunden zu leisten, müssen diese zustimmen. Das heißt, im Arbeitsvertrag muss ein Passus zum Arbeitszeitkonto enthalten sein.
Wie viele Stunden Arbeitszeitkonto?
Der Gesetzgeber legt fest, dass die auf dem Arbeitszeitkonto gespeicherten Arbeitsstunden monatlich nicht mehr als 50 Prozent der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit übersteigen dürfen. Diese Begrenzung gilt, wenn ein Mitarbeiter den Mindestlohn erhält. Bei einem höheren Verdienst darf er mehr Plusstunden aufbauen.
Wie viele Überstunden sind in Österreich zulässig?
Neben einem direkten Überstundenabbau lässt sich ein Zeitausgleich auszahlen oder, jedoch mit einigen Auflagen, durch den Arbeitsvertrag mit dem Gehalt abgelten. In Österreich sind laut Arbeiterkammer pro Woche 20 Überstunden zulässig, pro Tag insgesamt höchstens zwölf Stunden.
Was ist die Überstundenpauschale?
Das hat für dich den Vorteil, dass du dein Grundgehalt und deine Verpflichtung zur Leistung von Überstunden genau kennst. Die Überstundenpauschale wird zwölfmal im Jahr ausbezahlt.
Welche Zuschläge gelten in Österreich für Überstunden?
In Österreich gelten laut Wirtschaftskammer für Überstunden an besonderen Tagen wie Sonntage und Feiertage Zuschläge. Diese liegen über den regulären 50 Prozent Überstundenzuschlag. Häufig sind Zuschläge für diese und für Nachtarbeit in Kollektivverträgen geregelt.
Was regelt die Entlohnung von Überstunden?
Die Entlohnung von Überstunden regelt der Arbeits- oder Tarifvertrag. Wenn der Arbeitsvertrag nicht vorschreibt, wie Überstunden abgegolten werden, müssen Sie als Arbeitgeber laut § 612 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) dennoch für einen Überstundenausgleich sorgen.