Wie funktioniert das gemeinschaftliche Mittagessen?

Das gemeinschaftliche Mittagessen in der Schule oder Kindertageseinrichtung ist aber in der Regel teurer als ein Mittagessen zu Hause, daher werden mit dieser Leistung die Mehrleistungen ausgeglichen. Erbracht wird ein monatlicher Zuschuss zu den Kosten für die Teilnahme an einer gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung. Wie funktioniert das?

Wie wird das Mittagessen in der WfbM gezahlt?

Ab dem 1. Januar 2020 ist das Mittagessen in einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) oder vergleichbaren tagesstrukturierenden Angeboten für die Leistungsberechtigten Teil ihrer existenzsichernden Leistungen. Der Betrag wird dann aus der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie der Hilfe zum Lebensunterhalt gezahlt.

Was ist der Nachweis für eine gemeinschaftliche Mittagsverpflegung für ihr Kind?

Der Nachweis muss den Namen des Kindes, den Namen der Schule bzw. Kindertageseinrichtung, den Namen des Gastronoms und den Zeitraum enthalten, für den das Kind angemeldet ist. Mit dem Bewilligungsbescheid erhalten Sie einen Gutschein über den bezuschussten Anteil an der gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung für Ihr Kind.

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Wie ist die Anmeldung zur Mittagsverpflegung vorzulegen?

Mit der Antragstellung ist die Anmeldung zur Mittagsverpflegung oder ein anderer geeigneter Nachweis vorzulegen. Der Nachweis muss den Namen des Kindes, den Namen der Schule bzw. Kindertageseinrichtung, den Namen des Gastronoms und den Zeitraum enthalten, für den das Kind angemeldet ist.

https://www.youtube.com/watch?v=AMfUnR3aRVA

Wie wird die Mittagsverpflegung geregelt?

Im bestehenden Werkstattvertrag ist auch die Mittagsverpflegung geregelt. Aufgrund der Gesetzesänderungen gilt diese Regelung ab dem 01.01.2020 nicht mehr. Mit der Zusatzvereinbarung zu dem Werkstattvertrag wird die alte Regelung durch die neue ersetzt.

Kann ich den Zuschuss zur Mittagsverpflegung beantragen?

Den Zuschuss zur Mittagsverpflegung müssen Sie für jedes Kind gesondert beim Jobcenter beantragen. Er wird nur erbracht, wenn die Schule oder Kindertageseinrichtung ein gemeinschaftliches Mittagessen anbietet und Ihr Kind daran teilnimmt.