Wie funktioniert das papierlose Büro?

Ein papierloses Büro verzichtet zwecks Arbeitseinsparung, Effizienzsteigerung und Umweltschutz u. a. auf papiergebundene Dokumente und nutzt dafür nur EDV-gestützte Verfahren (Computer). In vielen Blogs und Medienberichten wird der Begriff unscharf als Synonym für die Digitalisierung der Arbeitswelt verwendet.

Welche Unterlagen reichen digital?

Im Prinzip können alle Papierunterlagen digitalisiert und elektronisch archiviert werden, d.h.:

  • Buchhaltungsunterlagen,
  • Jahresabschlüsse,
  • Kaufbelege,
  • Versicherungspolicen,
  • Rechnungen,
  • Verträge,
  • Personalakten,
  • Technische Unterlagen, usw.

Wie kann ein elektronisches Dokument verwendet werden?

Elektronische Dokumente können vielfach verwendet werden, wenn das Gesetz für die entsprechende Erklärung oder Handlung die Schriftform vorschreibt. So in § 126a BGB und 130a ZPO. Allerdings verzichtet der Gesetzgeber auf eine klare und eindeutige Definition und setzt den Begriff vielmehr als bekannt voraus.

Wann wird ein elektronisches Dokument wirksam behandelt?

Ein elektronisches Dokument wird in der Regel nur dann als wirksam behandelt, wenn der Aussteller eine qualifizierte elektronische Signatur angefügt hat, die ihn zweifelsfrei als Urheber des Dokuments legitimiert und die mit den übermittelten Daten so verknüpft ist, dass eine nachträgliche Veränderung des Dokuments erkannt werden kann.

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Hat der Gesetzgeber den Begriff des elektronischen Dokuments überschrieben?

Der Gesetzgeber hat den § 130 ZPO mit dem Titel „elektronisches Dokument“ überschrieben, wobei der Gesetzgeber an dieser Stelle auf eine Legaldefinition genauso verzichtet wie auf eine Verweisung. Aber auch in anderen Normen der ZPO oder in anderen Gesetzen, wird der Begriff des elektronischen Dokuments schlichtweg vorausgesetzt.

Wie ist die elektronische Form gewahrt?

Die elektronische Form ist gewahrt durch eine elektronisch gespeicherte Erklärung mit dem Namen des Ausstellers und einer vom ihm erstellten qualifizierte elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz.