Wie funktioniert eine Mitarbeiterüberwachung am Arbeitsplatz?

Es gibt unzählige Softwarelösungen, die eine Überwachung am Arbeitsplatz über den PC ermöglichen. Aktivitäten an der Tastatur, im Web, Logins, Aktivitätenverfolgung bei cloudbasierten Systemen – die Mitarbeiterüberwachung wird in der hochtechnologisierten Zeit recht einfach gemacht.

Wie weit ist die Überwachung von Mitarbeitern untersagt?

Das dürfte unter den wohl ohnehin in der Unterzahl befindlichen, überwachungswilligen Arbeitgebern den Großteil abschrecken . Doch grundsätzlich untersagt ist die Überwachung von Mitarbeitern dennoch nicht. Wie weit sie gehen darf und unter welchen Umständen Arbeitgeber ihre Mitarbeiter auch heimlich überwachen dürfen, lesen Sie im Folgenden.

Wie geht es mit der Überwachung durch den Arbeitgeber?

Die Überwachung des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber kann sich auch auf den Computer erstrecken. Nicht jeder Arbeitgeber verlässt sich dabei auf Ihr Wort bzw. Ihre Unterschrift, sondern greift der Sicherheit halber zur Mitarbeiterüberwachung.

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Warum ist eine Mitarbeiterüberwachung nicht zulässig?

Doch grundsätzlich gilt: Eine heimliche und umfassende Überwachung aller Arbeitnehmer durch ihren Arbeitgeber mit entsprechender Software ist nicht zulässig. Der Einsatz von Software oder anderen Mitteln zur Mitarbeiterüberwachung ist grundlegend nur in engem Rahmen und zumeist nur bei vorher erteilter Einwilligung durch die Angestellten möglich.

Wie darf eine Überwachung am Arbeitsplatz vorgenommen werden?

Nur, wenn diese zugunsten des Arbeitgebers ausgeht, darf unter Umständen eine Überwachung am Arbeitsplatz mit Kamera vorgenommen werden. Nimmt Ihr Chef die Geschehnisse im Büro oder an Ihrer Arbeitsstelle permanent auf, ohne einen Anlass für diese Kontrolle zu haben, ist das nicht mit deutschem Recht vereinbar.

Ist die heimliche Videoüberwachung am Arbeitsplatz erlaubt?

Die heimliche Videoüberwachung am Arbeitsplatz ist nur aus einem wichtigen Grund und für einen eng bemessenen Zeitraum erlaubt. Sie darf ausschließlich in Räumen stattfinden, die nicht für die Öffentlichkeit zugänglich sind.

Was sind die Grundrechte bei der arbeitsplatzüberwachung?

Bei der Arbeitsplatzüberwachung sind zwei wichtige Grundrechte der Mitarbeiter zu berücksichtigen: der Datenschutz, der den Umgang mit den personenbezogenen Daten reguliert, und der Schutz der Privatsphäre. Auch am Arbeitsplatz hat nämlich nicht alles tatsächlich nur mit dem Beruf zu tun.

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Wie verstößt der Arbeitgeber durch die ungerechtfertigte Überwachung am Arbeitsplatz?

Verstößt der Arbeitgeber durch die ungerechtfertigte Überwachung am Arbeitsplatz gegen die Vorschriften, drohen empfindliche Strafen: Bis zu 20 Millionen Euro Busgeld oder aber vier Prozent des Jahresumsatzes können die Folge sein.

Ist die verdeckte Mitarbeiterüberwachung zulässig?

Die verdeckte Mitarbeiterüberwachung verletzt in aller Regel den Datenschutz und die Persönlichkeitsrechte (z. B. das Recht am eigenen Bild) der Angestellten. Nur in seltenen Ausnahmefällen kann eine gezielte und heimlich Arbeitsplatz-Überwachung zulässig sein. Mehr dazu lesen Sie hier.

Ist die heimliche Überwachung am Arbeitsplatz erlaubt?

Wie bereits mehrfach erwähnt ist die heimliche Überwachung der Mitarbeiter im Allgemeinen untersagt. Da es sich jedoch um ein Verbot mit Erlaubnisvorbehalt handelt, kann im Einzelfall bei bestimmter Legitimationsgrundlage (Rechtfertigung) dennoch die heimliche Überwachung am Arbeitsplatz erlaubt sein.

Warum haben Arbeitgeber keinen Anspruch auf Überwachung am Arbeitsplatz?

Arbeitgeber haben dabei grundsätzlich keinen Anspruch darauf, auch in den privaten Lebensbereich ihrer Mitarbeiter einzugreifen oder vorzudringen. Das bedeutet: Die Überwachung am Arbeitsplatz – selbst wenn unter rechtlichen Gesichtspunkten erlaubt –, muss an der Grenze zur Privatsphäre regelmäßig Halt machen.

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