Wie geht das Geld aus der Pensionskasse an die gesetzlichen Erben?

Stirbt eine alleinstehende Person, dann geht das Geld aus der Pensionskasse nicht automatisch an die gesetzlichen Erben. Ähnlich wie beim Konkubinat erlauben viele Pensionskassen den Arbeitnehmern in ihrem PK-Reglement aber eine Begünstigung von speziellen Personen.

Warum sterben Menschen oft in einem Moment?

FOCUS Online: Menschen sterben oft in dem Moment, wenn gerade niemand bei Ihnen ist. Warum ist das so, glauben Sie? Haider: Manche Menschen wollen ganz bewusst allein sterben, das ist gar nicht so selten. Bei anderen hat man den Eindruck, als wollten sie den Angehörigen ersparen, ihren Tod zu erleben.

Was soll man tun wenn man zu Lebzeiten auf eine Pensionskasse verzichten darf?

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Unterlässt man zu Lebzeiten auf eine Mitteilung an seine Pensionskasse, dann besteht kein Anspruch der Erben auf das Geld – die Pensionskasse respektive deren versicherte Personen erhalten das Altersguthaben. Was soll man tun, wenn das Pensionskassenreglement keine Begünstigung bei einem Konkubinat oder bei alleinstehenden Personen vorsieht?

Wie verändert sich das Aussehen einer verstorbenen?

Haider: Sobald ein Mensch gestorben ist, verändert sich sein Aussehen. Und fast alle sehen dann entspannt und friedlich aus. Das liegt nicht nur an erschlafften Muskeln. Ich bin überzeugt davon, dass uns die Verstorbenen signalisieren: „Wo ich bin, ist ein friedlicher Ort“.

Kann man das Geld aus der Pensionskasse vermachen?

Es ist nicht möglich, das Geld aus der Pensionskasse anderen Personen (wie Ex-Partner, Kollegen oder wohltätige Stiftungen) zu vermachen. Unterlässt man zu Lebzeiten auf eine Mitteilung an seine Pensionskasse, dann besteht kein Anspruch der Erben auf das Geld – die Pensionskasse respektive deren versicherte Personen erhalten das Altersguthaben.

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Welche Bedingungen sind für die Hinterbliebenenrente durch die Pensionskasse?

Bedingungen für die Hinterbliebenenrente durch die Pensionskasse Überlebender Ehegatte ist älter als 45 Jahre und die Ehe dauerte mindestens fünf Jahre oder Überlebende Person war im Moment des Todes für den Unterhalt von mindestens einem Kind (jünger als 18 Jahre oder bis 25 Jahre falls in Ausbildung) zuständig