Wie geht es mit der Scheidung um?

Viele wissen zudem nicht, wie im Falle einer Scheidung mit Krediten, Konten und gemeinsamen Eigentum idealerweise umgegangen wird. Eine Rechtsberatung im Falle der Scheidung ist daher unumgänglich, um gemeinsame Schulden aufzulösen, die Finanzen aufzuteilen und eventuell zu zahlenden Unterhalt zu berechnen.

Welche Grundsätze gelten für Vermögensteilung bei Scheidung?

Für die Vermögensteilung bei Scheidung gelten folgende stark vereinfachte Grundsätze: Es wird nur Vermögen ausgeglichen, das Ehegatten zwischen der Heirat und dem Tag der Zustellung des Scheidungsantrages erworben haben. Es gibt kein gemeinsames Vermögen oder so etwas wie ein Ehevermögen. Jeder Ehegatte ist Eigentümer seines Vermögens.

Wie behandelt das Vermögen der Ehegatten bei einer Scheidung?

Gemeint ist damit immer die Frage, wie das Vermögen der Ehegatten bei einer Scheidung behandelt wird. Gesetzlich geregelt ist diese Frage in den Paragrafen 1363 bis 1563 des Bürgerlichen Gesetzbuches. Das Gesetz kennt nur 3 Möglichkeiten, wie mit dem Vermögen umzugehen ist. Sie werden als Güterstände bezeichnet.

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Was passiert mit einem Haus nach der Scheidung?

Für die Frage, was mit einem Haus nach der Scheidung passiert, ist ausschlaggebend, wem das Haus gehört. Also: Wer im Grundbucheintrag als Eigentümer steht. Nur ein Ehegatte ist Eigentümer: In diesem Fall gehört ihm oder ihr das Haus auch nach der Scheidung. Die Eigentumsverhältnisse ändern sich nicht.

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Was sind ihre Lebensumstände nach der Scheidung?

Vielmehr müssen Ihre Lebensumstände dergestalt sein, dass Sie einen besonderen Grund haben, der Sie berechtigt, Unterhalt zu fordern und den Partner verpflichtet, Unterhalt zu zahlen. Die Unterhaltspflicht von Ehepartnern nach der Scheidung ist nach der gesetzlichen Regelung der Ausnahmefall.

Was ist die Eigenverantwortung nach der Scheidung?

Der Gesetzgeber stellt die Eigenverantwortung nach der Scheidung in den Vordergrund. Spätestens ab dem Zeitpunkt Ihrer Scheidung sind Sie verpflichtet, für Ihren Lebensunterhalt selbst zu sorgen (§ 1569 BGB). Von dieser Regel erlaubt das Gesetz eine Reihe von Ausnahmen.

Wie kann ich eine vorzeitige Scheidung erreichen?

Jede Scheidung erfordert den Vollzug des Trennungsjahres. Nur in Ausnahmefällen, in denen Ihnen der Ablauf des Trennungsjahres aus in der Person Ihres Ehepartners liegenden Gründen nicht zuzumuten ist (z.B. bei körperlicher Gewalt), können Sie eine vorzeitige Scheidung vor Ablauf des Trennungsjahres erreichen.

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