Wie gründe ich eine PartGmbB?

Grundvoraussetzung eines Formwechsels einer GmbH in eine PartGmbB ist, dass sich alle Anteilsinhaber der formwechselnden GmbH natürliche Personen sind, die einen freien Beruf im Sinne von § 3 PartGG ausüben (§ 228 Abs. 2 UmwG). Nur unter dieser Voraussetzung ist die Gesellschaft umwandlungsfähig.

Wie entsteht eine Partnergesellschaft?

Die Partnerschaftsgesellschaft entsteht durch den Abschluss eines schriftlichen Partnerschaftsvertrages zwischen mindestens 2 freiberuflichen Partnern und durch die Eintragung ins Partnerschaftsregister. Die Eintragung kostet ca. 125 Euro bei einem Mindestjahresumsatz von 25.000 Euro.

Wie erfolgt die Haftung bei der Partnerschaftsgesellschaft?

Die Haftung erfolgt bei der Partnerschaftsgesellschaft mit dem Gesellschaftsvermögen sowie mit dem Privatvermögen der Gesellschafter. Es gibt hier allerdings eine Besonderheit gegenüber der Haftung bei anderen Rechtsformen.

Wie kann man eine Partnerschaftsgesellschaft auflösen?

Die Partnerschaftsgesellschaft kann man jederzeit und unkompliziert auflösen, wenn die Mitglieder dies beschließen. Es besteht die Möglichkeit, die Partnerschaftsgesellschaft in eine Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Haftung umzuwandeln. Dieser Rechtsformen unterscheiden sich in ihren Haftungsregeln.

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Welche Ver­Bind­lich­keiten hat eine Part­nerschaftsge­sell­schaft?

Für Ver­bind­lich­keiten einer Part­ner­schafts­ge­sell­schaft muss diese zunächst mit ihrem Gesell­schafts­ver­mögen ein­stehen. Daneben haften dem Grunde nach alle Partner. Diese Haftung erfolgt – wie bei der GbR oder der OHG – jeweils gesamt­schuld­ne­risch und auch unbe­schränkt.

Was ist für eine sichere Partnerschaft förderlich?

Untersuchungen zeigen, dass es für den Erfolg einer Partnerschaft im Sinne von Beziehungszufriedenheit und Stabilität förderlich ist, gegenseitig eine sichere Bindung zu verwirklichen. Bei unsicherer Bindung kann eine Ehe- oder Partnerschaftsberatung, die auf den Erkenntnissen der Bindungstheorie aufbaut, föderlich sein.

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