Wie haftet der Absender bei einem Frachtgeschäft?
Die Haftung des Frachtführers ist in § 425 HGB näher beschrieben. Danach haftet der Frachtführer grundsätzlich für Schäden seines Kunden, die durch den Verlust oder die Beschädigung des Frachtgutes oder durch Überschreitung der Lieferfrist entstehen.
Wer haftet für einen Transportschaden?
Das Transportrisiko und damit die Haftung für Transportschäden trägt bei einer Sendung vom Unternehmen an einen Verbraucher immer das Unternehmen, also Sie als Händler. Die Transportgefahr geht erst dann auf den Käufer über, wenn er die Ware tatsächlich erhalten hat.
Wie haftet der Frachtführer?
Haftung für Güter- und Verspätungsschäden. Schadensteilung. (1) Der Frachtführer haftet für den Schaden, der durch Verlust oder Beschädigung des Gutes in der Zeit von der Übernahme zur Beförderung bis zur Ablieferung oder durch Überschreitung der Lieferfrist entsteht.
Wie lange Transportschaden reklamieren?
Kommt die Lieferung beschädigt beim Verbraucher an, so hat er viel Zeit, den Mangel der Kaufsache gegenüber dem Händler anzuzeigen. Maximal kann sich der Verbraucher zwei Jahre Zeit dazu lassen, denn dies ist nach § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB die regelmäßige Verjährungsfrist bei Kaufverträgen.
Wie haftet der Frachtführer für den Schaden?
Gemäß § 425 Abs. 1 HGB hat der Frachtführer für den Schaden zu haften, welcher durch Verlust oder Beschädigung der Ware von der Übernahme zur Beförderung bis zur Auslieferung entsteht. Auch bei Überschreitung der Lieferfrist l iegt die Haftung beim Frachtführer.
Welche Ausnahmen gibt es für den Frachtführer?
Dies bedeutet, dass der Frachtführer auch nur einen Teil der vertraglich vereinbarten Ware ausliefern muss, wenn der Absender dies wünscht. Ausnahmen bestehen lediglich in jenen Fällen, in denen eine unvollständige Auslieferung der Ware für den Frachtführer als unzumutbar anzusehen wäre.
Warum haftet der Empfänger für den Schaden?
relativ einfach: wenn ein Empfänger den Fahrer anweist, zu entladen, haftet dieser als Erfülungsgehilfe des Empfängers, d.h. im Schadensfall (egal ob Ware oder Personen) haftet der Empfänger in vollem Umfang! Ausnahme: grob fahrlässig oderabsichtlich verursachter Schaden…
Wie kann der Frachtführer das Gut befördern?
Durch den Frachtvertrag wird der Frachtführer verpflichtet, das Gut zum Bestimmungsort zu befördern und dort an den Empfänger abzuliefern (§ 407 HGB). Die Parteien können vereinbaren, dass das Gut nur gegen Einziehung einer Nachnahme an den Empfänger abgeliefert werden darf.