Wie haftet der Ehepartner für den Kredit?

Wenn einer der Ehepartner einen Kredit aufnimmt und den Kreditvertrag alleine unterzeichnet, haftet in den meisten Fällen auch nur er für den Kredit. Häufig entscheiden sich Ehepartner aber dafür, einen Kredit gemeinsam aufzunehmen, um von besseren Zinskonditionen zu profitieren.

Kann man in einer Ehe für die Schulden des Ehepartners haften?

Die Meinung, dass Sie in einer Ehe für die Schulden des Ehepartners haftbar gemacht werden können, ist in Deutschland weit verbreitet. Dieser Standpunkt ist jedoch nicht korrekt. Im Gegenteil: Auch wenn in der Ehe eine Gütergemeinschaft vereinbart wurde, heißt dies nicht, dass Sie für die Schulden des Ehepartners haften.

Wie kann man bei einem Familiendarlehen Steuern sparen?

Nur durch die korrekte Anerkennung kann man bei dem Familiendarlehen Steuern sparen. Laut einem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) darf das Finanzamt die Zinsen aus einem Familienkredit an Angehörige nicht automatisch mit dem persönlichen Steuersatz des Kreditgebers besteuern, sondern muss die günstigere Abgeltungssteuer ansetzen.

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Ist das Darlehen in der Familie rechtsgültig?

Das Darlehen in der Familie ist somit ein rechtsgültiges Geschäft mit allen Rechten und Pflichten. Dieses Rechtsgeschäft bedarf, nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch, zur Wirksamkeit keiner Form. Allerdings sollte auch bei einem Familienkredit zwischen Angehörigen ein schriftlicher Kreditvertrag abgeschlossen werden, um Streit und Ärger zu vermeiden.

Ist die Eheschließung kein Problem für beide Partner?

Die Eheschließung stellt also trotz Schulden des Partners kein Problem in Bezug auf die finanziellen Verpflichtungen der Einzelpersonen dar. Auch während der Ehe haften nicht automatisch beide Partner für die Schulden der Ehepartner.

Ist der verstorbene Ehepartner verheiratet oder getrennt?

Der verstorbene Ehepartner hat die Mindestversicherungszeit von fünf Jahren erfüllt oder bereits eine Rente bezogen. Sie waren bis zum Tod des Partners mit diesem verheiratet oder führten mit ihm eine eingetragene Lebenspartnerschaft. Ob Sie dabei wirklich zusammen oder getrennt lebten, spielt keine Rolle.