Wie heissen Kunden beim Steuerberater?

Als Mandanten werden Kunden der rechts- und wirtschaftsberatenden Berufe bezeichnet. Der Mandant geht mit einem Rechtsanwalt oder einem Steuerberater einen Dienstvertrag ein, der als Geschäftsbesorgungsvertrag gekennzeichnet ist.

Wie nennt man Kunden von Notaren?

Er entstammt ebenfalls dem Lateinischen (mandatum: Auftrag, Weisung und mandare: übergeben, anvertrauen, beauftragen). Bis heute wird als Mandant – im Unterschied zum Klienten – vor allem der Kunde bzw. Auftraggeber eines Rechtsanwaltes bezeichnet. Die weibliche Form zum Mandanten ist Mandantin.

Was sind Produktakzessorische Vermittler?

Produktakzessorische Vermittler im Sinne des Versicherungsvermittlerrechts sind Gewerbetreibende, die neben ihrer Haupttätigkeit produktergänzende Versicherungen vermitteln.

Wie verzichtet der Versicherungsnehmer auf Informationen nach Vertragsschluss?

Das Versicherungsvertragsgesetz sieht auch die Möglichkeit vor, dass der Versicherungsnehmer auf die Aushändigung der Informationen verzichtet. Dieser Verzicht bezieht sich ausschließlich auf die Zeit vor dem Vertragsschluss und bewirkt automatisch, dass der Versicherer die Informationen unverzüglich nach dem Vertragsschluss nachreichen muss.

Was ist bei einem Versicherungsvertrag zu berücksichtigen?

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Hiernach ist bei einem Versicherungsvertrag nicht nur das Verhältnis zwischen dem Versicherer und dem individuellen Versicherungsnehmer zu berücksichtigen, sondern auch dessen Zugehörigkeit zu der Risikogemeinschaft aller Versicherungsverträge des Versicherers.

Was übernimmt der Versicherungsmakler in der Kfz-Versicherung?

Dafür übernimmt der Versicherungsmakler die Marktsondierung, Beratung, Vermittlung, Dokumentation und steht während der Vertragslaufzeit als Ansprechpartner oder auch zur Unterstützung im Schadensfall zur Verfügung. In der KFZ-Versicherung dürfte die durchschnittliche Courtage bei 6 – 8\% liegen.

Was ist die genaue Bestimmung von Versicherungsbeginn und Ende der Versicherungsdauer?

Die genaue Bestimmung von Versicherungsbeginn und -ende, also Beginn und Ende der Versicherungsdauer, ist eine wesentliche Vereinbarung im Versicherungsvertrag. Ein anderer in Versicherungsverträgen vorkommender Begriff ist die Leistungsdauer.