Inhaltsverzeichnis
- 1 Wie hoch darf das Vermögen bei Kinderzuschlag sein?
- 2 Was wird beim Kinderzuschlag als Einkommen angerechnet?
- 3 Was ist ein Freibetrag beim Wohngeld?
- 4 Was muss man bei Wohngeld angeben?
- 5 Sind Kindergeld und steuerliche Freibeträge wegfallen?
- 6 Welche Auswirkung hat das eigeneinkommen auf den Unterhalt?
Wie hoch darf das Vermögen bei Kinderzuschlag sein?
Angaben zum Vermögen müssen Sie nur machen, wenn das Vermögen mindestens einer Person im Haushalt mehr als 3.850 Euro (bei Paaren gemeinsam mehr als 7.700 Euro) beträgt. Der Kinderzuschlag wird für 6 Monate bewilligt (Bewilligungszeitraum).
Was wird beim Kinderzuschlag als Einkommen angerechnet?
Das Einkommen und Vermögen der Eltern und des Kindes werden auf den Kinderzuschlag angerechnet – aber in unterschiedlichem Umfang. Eigenes Einkommen des Kindes wie Waisenrente oder Unterhalt wird nur zu 45 Prozent angerechnet. Davon werden nur 45 Prozent auf den Kinderzuschlag angerechnet, also 135 Euro.
Was ist erhebliches Vermögen Kinderzuschlag?
„Erhebliches“ Vermögen liegt in der Regel dann vor, wenn die Summe des verwertbaren Vermögens der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder 60.000 Euro für das erste zu berücksichtigende Haushaltsmitglied sowie jeweils 30.000 Euro für jedes weitere zu berücksichtigende Haushaltsmitglied übersteigt.
Wie viel Vermögen darf ich bei Wohngeld haben?
Wohnen Sie alleine, bleiben bei der Wohngeldberechnung 60.000 Euro Vermögen unberücksichtigt. Pro weiteres Haushaltsmitglied sind es weitere 30.000 Euro, so regelt es die Verwaltungsvorschrift zum Wohngeld. Bei einer vierköpfigen Familie werden also 150.000 Euro Vermögen nicht angetastet.
Was ist ein Freibetrag beim Wohngeld?
Das erhebliche Vermögen beim Wohngeld bezeichnet das Vermögen, das die Freigrenze von 60.000 Euro für das erste und 30.000 Euro für jedes weitere Haushaltsmitglied übersteigt. Liegt erhebliches Vermögen vor besteht kein Anspruch auf Wohngeld.
Was muss man bei Wohngeld angeben?
Neben dem Wohngeldantrag selbst werden Personalausweis oder Reisepass benötigt. Darüber hinaus der Mietvertrag, Meldebescheinigung sowie Einkommensnachweise.
Was war die Einkommensgrenze für Kindergeld?
Die Einkommensgrenze (Kindergeld) war eine bis 2012 geltende Regelung, die einen Anspruch auf Kindergeld ausschloss, wenn ein volljähriges Kind ausreichend eigenes Einkommen hatte. Der Grenzbetrag orientierte sich in der Höhe am Grundfreibetrag und lag zuletzt in den Jahren 2010–2011 bei 8004 €.
Wie ist das Einkommen eines Unterhaltsbedürftigen Kindes zu berechnen?
Grundsätze 1 Eigenes Einkommen des unterhaltsbedürftigen Kindes ist stets auf dessen > Bedarf anzurechnen. 2 Gleiches gilt für die Anrechnung des Kindergeldes > Mehr 3 Einkommen des Kindes ist unterhaltsrechtlich zu > bereinigen.
Sind Kindergeld und steuerliche Freibeträge wegfallen?
Kindergeld und steuerliche Freibeträge können wegfallen, wenn ein über 18 Jahre altes Kind zu hohe Einkünfte bezieht, die zur Bestreitung seines Unterhalts oder Berufsausbildung geeignet sind. Das Vermögen des Kindes bleibt dabei unberücksichtigt.
Welche Auswirkung hat das eigeneinkommen auf den Unterhalt?
Dies hat Auswirkung auf die Anrechnung des eigenen Einkommens des Kindes auf den Unterhaltsbedarf: Bei minderjährigen Kindern wird das Eigeneinkommern zur Hälfte auf den Barunterhalt angerechnet. Bei volljährigen Kindern wird das Eigeneinkommen in voller Höhe auf den (Bar-) Gesamtbedarf angerechnet.