Wie hoch darf ich Bauen ohne Genehmigung?

Niedersachsen und Baden-Württemberg erlauben die Errichtung von solchen Gebäuden bis 40 Kubikmetern (im Außenbereich höchstens 20 Kubikmeter). In Nordrhein-Westfalen und Hamburg liegt die Grenze bei maximal 30 Kubikmetern. Schließlich sehen mehrere Bundesländer eine Grenze von lediglich 10 Kubikmetern vor.

Kann jeder einen Bauantrag stellen?

Ein Bauantrag muss von einem Bauvorlageberechtigten, z.B. einem Architekten oder Ingenieur gestellt werden. Es gibt auch das vereinfachte Genehmigungsverfahren, was es auch Bauherren ermöglicht, eine Bauanfrage zu stellen.

Was müssen Bauherren und Hauseigentümer beachten?

Die Energieeinsparverordnung (EnEV): Das müssen Bauherren und Hauseigentümer beachten Die Energieeinsparverordnung (EnEV) macht Bauherren und Immobilieneigentümern detaillierte Vorschriften zur Energieeffizienz ihres Hauses: von der Nutzung regenerativer Energien über die Fassadendämmung bis hin zum Energieausweis.

Welche Regelungen gelten für Altbau-Eigentümer?

Nicht nur für Neubauten enthält die EnEV Regelungen – auch für alle, die einen Altbau ihr Eigen nennen, ergeben sich Pflichten. Die gute Nachricht vorweg: Altbau-Eigentümer sind nicht gezwungen, ihr Haus umfassend energetisch sanieren zu lassen – mit Ausnahme der obersten Geschossdecke.

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Welche Mindestanforderungen gelten für Neubauten?

Seit 2016 gelten neue Mindestanforderungen für Neubauten, die im Rahmen der Energieeinsparverordnung festgelegt wurden. Das betrifft vor allem den Energieverbrauch und die Dämmung. Künftige Hausherren sollten das bei ihrer Planung beachten.

Was sollten Hausbesitzer beachten beim Altbau?

Wer mehr als 10 Prozent der Fassade überarbeitet, sollte sich an die Vorgaben der EnEV halten. Pflichten der EnEV beim Altbau: Das müssen Hauseigentümer wissen. Im Fokus der Energieeinsparverordnung: die nachträglich Dachdämmung. Alternativ können Hausbesitzer auch die oberste Geschossdecke dämmen.