Wie hoch ist der Freibetrag für Eheleute?

Grundfreibeträge der Jahre 2022, 2021 und Vorjahre

Jahr Grundfreibetrag für Ledige Grundfreibetrag für Verheiratete (bei gemeinsamer Veranlagung zur Einkommensteuer)
2019 9.168,– € 18.336,– €
2018 9.000,– € 18.000,– €
2017 8.820,– € 17.640,– €
2016 8.652,– € 17.304,– €

Wie hoch ist der Eingangssteuersatz bei Einkünften?

Während die ersten rund 9.000 Euro von der Einkommensteuer vollständig befreit sind, wird für die nächsten 5.000 Euro der Eingangssteuersatz berechnet. In gesetzlich festgelegten Schritten steigt dann der Steuersatz, bis er bei Einkünften, die ungefähr 260.000 Euro im Jahr übersteigen, wieder konstant bleibt.

Wie steigt der Steuersatz bei Einkünften?

In gesetzlich festgelegten Schritten steigt dann der Steuersatz, bis er bei Einkünften, die rund 260.000 Euro im Jahr übersteigen, wieder konstant bleibt. Auch bei den größten Einkommen werden zunächst alle Freibeträge abgezogen und dann Schritt für Schritt die niedrigeren Steuersätze berechnet.

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Was ist der steuerfreie Betrag für Ehepaare?

Der Name deutet schon an, dass dieser steuerfreie Betrag die Grundbedürfnisse eines Einzelnen sicherstellen soll. Im Jahre 2019 wurde dieser Betrag auf 9.168 Euro für Alleinstehende und 18.336 Euro für Ehepaare festgelegt. Für das kommende Jahr 2020 steht bereits fest, dass der Betrag auf 9.408 Euro bzw. 18.816 Euro ansteigt.

Wie wird der Steuerfreibetrag berechnet?

Dieser Steuerfreibetrag bezieht sich nicht nur auf fest angestellte Arbeitnehmer, sondern genauso auf Auszubildende, Studierende, Freiberufler und Rentner. Dieser Betrag wird alle 2 Jahre neu berechnet und wirtschaftlichen Faktoren, die sich auf die Ausgaben auswirken können wie beispielsweise die Inflation, angeglichen.