Wie hoch ist der freiwillige Beitrag zur Rentenversicherung?

Derzeit können freiwillige Beiträge zwischen 83,70 Euro und 1.311,30 Euro pro Monat gezahlt werden. Auch die Anzahl der Monate, in denen freiwillige Beiträge gezahlt werden, ist frei wählbar. Einen gezahlten Beitrag können Sie nachträglich allerdings nicht mehr ändern.

Kann ich nachträglich in die Rentenkasse einzahlen?

Wer die Regelaltersgrenze erreicht hat, aber die Mindestversicherungszeit von 5 Jahren bzw. 60 Monaten für eine Altersrente noch nicht erfüllt, kann fehlende Beiträge nachzahlen und sich dadurch einen Rentenanspruch sichern. Frühestens sechs Monate vor Beginn der Regelaltersgrenze können sie die Nachzahlung beantragen.

Was ist der Beitragssatz der gesetzlichen Rentenversicherung?

Die Beiträge sind nur bis zu einer bestimmten Höhe des Bruttogehalts, der Beitragsbemessungsgrenze, zu zahlen. In den alten Bundesländern beträgt die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Renten-, Arbeitslosenversicherung monatlich 7.100 Euro und in den neuen Bundesländern monatlich 6.700 Euro. Was ist der Rentenversicherung Beitragssatz?

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Welche Regeln gelten für die Regel-Alters-Rente?

Die Regeln für die Regel-Alters-Rente gelten für alle Personen in der gesetzlichen Renten-Versicherung. Die Regel-Alters-Rente bekommen Sie, wenn Sie 65 Jahre und 7 Monate alt sind (Regel-Alters-Grenze) und wenn Sie mindestens 5 Jahre in der gesetzlichen Renten-Versicherung versichert sind.

Welche Beiträge tragen Arbeitnehmer und Arbeitgeber bei der Rentenversicherung?

Die Arbeitnehmer und Arbeitgeber teilen sich den gesetzlichen Beitrag zur Rentenversicherung. Bei einem Verdienst ab 850 Euro, tragen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber jeweils 9,30\% von dem Gesamtbeitrag von 18,6\%. In der Gleitzone von 450 bis 850 Euro Verdienst, gibt es reduzierte Beiträge.

Wie steuert der Arbeitgeber den Beitrag zur Rentenversicherung?

Der Arbeitgeber übernimmt die Differenz zum aktuellen Beitragssatz und steuert 15\% Arbeitgeberanteil dazu. In privaten Haushalten zahlen Minijobber 13,6\% Beitrag zur Rentenversicherung. Der Arbeitnehmer übernimmt einen Anteil von 5\% und führt den gesamten Beitrag an die Minijobzentrale ab.