Wie hoch ist der Schenkungssteuer Freibetrag?

Steuerfreie Schenkung: Steuerklassen, Steuersätze und Freibeträge

Erbe/Beschenkter Höhe des Freibetrags
Ehegatte/eingetragener Lebenspartner 500.000 Euro
Kinder und die Kinder verstorbener Kinder 400.000 Euro
Enkel 200.000 Euro
Urenkel und Eltern (für Letztere aber nur von Todes wegen) 100.000 Euro

Welche Geschenke sind von der Steuer befreit?

Geschenke in diesem Wert sind also für jeden von der Steuer befreit. Bei Enkelkindern beträgt der Schenkungsteuerfreibetrag 200.000 Euro, bei Kindern 400.000 Euro und bei Ehegatten 500.000 Euro. Wenn die Geschenke innerhalb des Freibetrages steuerfrei sind, würde es eigentlich keinen Sinn machen, sie dem Finanzamt trotzdem anzuzeigen.

Was unterliegt der Steuerpflicht für Geschenke?

Dr. Max Braeuer: Wenn Sie etwas verschenken, dann unterliegt dieses Geschenk grundsätzlich der Steuerpflicht. Schenkungen und Erbschaften sind in demselben Steuergesetz geregelt, dem Schenkung- und Erbschaftsteuergesetz. Bei der Schenkungsteuer ist es egal, wer Empfänger des Geschenkes ist.

Sind Geschenke an die Kinder steuerpflichtig?

Ebenso sind Geschenke an die Kinder und sogar an die eigene Ehefrau steuerpflichtig. Es kommt auch nicht darauf an, was Sie verschenken, also ob es sich um Geld handelt, das Sie an den Beschenkten überweisen, oder um ein Grundstück oder ein Auto oder um andere Gegenstände.

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Wie hoch ist der Steuersatz für Geschenke?

Dieser Steuersatz gilt auch bei beschenkten Enkelinnen und Enkeln. Neffen, Nichts, Geschwister und nicht mitein­ander verwandte Personen zahlen für Geschenke einen Steuersatz zwischen 15 und 43 Prozent. Partner in eheähnlichen Gemeinschaften zahlen sogar zwischen 30 und 50 Prozent…